WZ-Video: Bagger rollen auf der Kölner Straße
In einem Jahr könnte die Umstufung gelingen. Zuvor müssen die Kosten geklärt werden.
Fischeln. Die Fischelner jubeln. Nach anderthalbjährigem Kampf für die Verbannung der schweren Lastwagen von der Kölner Straße, rückt das Ziel plötzlich in greifbare Nähe: Vergangenen Donnerstag sprach sich der Rat für die Verlegung der B 9 aus. Allein Ralf Krings stimmte dagegen.
Trotz aller Freude über diesen ersten Schritt in Richtung einer spürbaren Entlastung für die Anwohner verlieren die Fischelner nicht die Realität aus den Augen: "Die Schlacht ist gewonnen, der Krieg noch nicht", sagt Ulrich Grüttner, Vorsitzender des Fischelner Werberings.
Der Stadtrat hat beschlossen, die B9 von der Kölner Straße auf die A 44 und ab der Anschlussstelle Fichtenhain auf die Oberschlesienstraße und Gladbacher Straße zu verlegen. "Die Straßen sind ganz anders ausgebaut als unsere Kölner Straße", sagt Klaus Lindner (CDU). "Wir können es uns auch nicht leisten, Fischeln um Wohneinheiten zu vergrößern ohne die B9 zu entschärfen", sagt er im Hinblick auf das Neubaugebiet am südwestlichen Ortsrand.
Um ein Lkw-Verbot einrichten zu können, muss die Kölner Straße umgewidmet werden: Von Bundesstraße zu Gemeindestraße. "Damit sie aus dem Bundesstraßennetz herausgenommen werden kann, muss die Stadt die Umstufung beim Bund beantragen", erklärt Wilhelm Höfener, Abteilungsleiter Planung beim Landesbetrieb Straßen NRW.
"Und zwar in Absprache mit uns, denn unsere Experten können beurteilen, ob die Alternativstrecke von ihrer Baulichkeit her geeignet ist und ob der Bund diese in sein Netzkonzept aufnehmen würde. Es darf nicht vergessen werden, dass es im Hintergrund um viel Geld geht."
"Eine gute Frage, die von der Verwaltung gut bedacht werden sollte. Die jeweilige Straße bezahlt und pflegt generell derjenige, der sie besitzt. Der Bund ist deshalb immer glücklich, eine Straße abstufen zu können", so Höfener.
"Wenn alle einverstanden sind, kann eine Umstufung innerhalb eines Jahres gelingen - im Fall Kölner Straße frühestens zum Jahreswechsel 2009/10", sagt Höfener.
Höfener: "Eine Umstufung an sich verändert erst einmal nichts. Wird die Kölner Straße Gemeindestraße, darf die Stadt aber Lkw-Verkehr verbieten und Verbotsschilder aufstellen."