Kleingärten: Verwunschen, aber verboten

Die Stadt plant eine Erhöhung der Kleingartenpacht. Das betrifft nur städtischen Boden.

Foto: Andreas Bischof

Krefeld. Es gibt städtische Kleingärten und private. Rund 4300 Kleingärten erstrecken sich in Krefeld auf etwa 200 Hektar Land, inklusive der Wege und Spielplätze. Verpächter ist meist die Stadt, doch mit den Anlagen Uhlenhorst und Weyerhof sind zwei Gelände komplett in Privathand, erzählt Bärbel Schröder, im städtischen Grünflächenamt Expertin für die Kleingärten.

Uhlenhorst und Uhlenbusch liegen einander gegenüber, und schon der Blick auf die Karte macht die Unterschiede deutlich. Während in den zwölf Gärten im Uhlenbusch — in städtischem Besitz — die üblichen Gartenhäuschen stehen, sind viele Gebäude im Uhlenhorst im Laufe der Jahre zu stattlichen Komplexen herangewachsen.

Das hat einen Grund, denn viele der originellen Bauten auf den 75 Gartengrundstücken sind dauerhaft bewohnt. Das ist laut dem Bundeskleingartengesetz zwar nicht erlaubt, aber charmant und nicht selten. „Ich habe eine Aktennotiz aus den 70er Jahren gefunden“, erzählt Dezernent Thomas Visser im Gespräch. „Da ist von 51 Schwarzbauten die Rede.“ Ein anderer Aktenvermerk lässt im Jahr 1985 auf 21 bewohnte Häuser schließen.

Wohnen im Kleingarten — das hat eine lange Geschichte. 1937 hat sich der Kleingartenverein Uhlenhorst offiziell gegründet. In den Kriegsjahren, als Menschen ausgebombt und die Versorgung mit Nahrungsmitteln schwierig war, zogen viele Menschen in die Schrebergärten. „Sie sind später einfach nicht mehr ausgezogen“, erzählt Bärbel Schröder. „Das ist dann so geblieben.“

Auch in den städtischen Gärten existierten solche Behelfsheime. Im Laufe der Jahre, wenn die Eigentümer sie aufgaben, wurden sie abgerissen. Nur noch ganz selten kommt es vor, dass heute jemand in einem städtischen Kleingarten dauerhaft wohnt. Es widerspreche schlicht der Zweckbestimmung eines Schrebergartens, erläutern Schröder und Visser. Der soll Zuflucht für Menschen sein, die dem Beton und Verkehr in den Städten entfliehen wollen. Sich erholen und Zeit im Grünen mit der Familie und Freunden verbringen — das ist die Idee.

Es gibt auch praktische Gründe, die die Laube als nicht optimalen Wohnsitz erscheinen lassen. Die Gebäude sind in der Regel weder ans Abwassernetz, Elektrizität noch Entsorgung angebunden. „Das soll da nicht sein und das ist da auch nicht“, sagt Bärbel Schröder.

Trotzdem: „Es gibt Städte, die das dulden“, sagt Thomas Visser. Krefeld gehört faktisch dazu. Der Anlauf zur Aufstellung eines Bebauungsplans in den 1980er Jahren war offenbar der letzte ernsthafte Versuch, der Situation Herr zu werden. Das Verfahren wurde eingeleitet, das Gebiet auf Altlasten untersucht, berichtet Bärbel Schröder. Dabei zeigte sich, dass eine alte Ziegelei an dieser Stelle PAKs, also polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, und Benzapyren hinterlassen hat. Beide Verbindungen gelten als krebserregend.

Die Folge: Den Kleingärtnern, die städtischen Grund gepachtet hatten, wurde gekündigt, den Pächtern auf dem privaten Gelände wurden Empfehlungen gegeben, was sie tunlichst unterlassen sollten. Das B-Planverfahren wurde nicht weiter verfolgt. Aufgehoben ist der Plan bis heute nicht, sagt die städtische Fachfrau Bärbel Schröder.