Neue Ritterstraße Wird der Straßenstrich verboten?
Krefeld. Den Anwohnern der Neuen Ritterstraße macht das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW Hoffnung. Unter dem Aktenzeichen 5 A 1188/13 hat die Kammer entschieden, dass das Verbot der Straßenprostitution in Dortmund rechtmäßig ist.
Ein solches generelles Verbot für Krefeld wünschen sich auch Anwohner Georg Ziermann und seine Mitstreiter.
„Seit fünf Jahren sind wir an dem Thema dran“, sagt Ziermann. Was sie erwirkt haben, ist eine zeitliche Erweiterung des Sperrbezirks: Der Straßenstrich ist nur noch von 22 bis 6 Uhr an Ritterstraße, Neue Ritterstraße und Dießemer Bruch erlaubt. Den Anwohnern geht das nicht weit genug. Jüngste Beispiele belegen laut Ziermann, dass gegen den Sperrbezirk verstoßen würde. „Um 17 Uhr steht schon eine Prostituierte an der Güterstraße, fängt Freier ab, um mit ihnen hinter dem Lkw zu verschwinden.“
Das habe er dem CDU-OB-Kandidat Peter Vermeulen vor einer Woche noch erzählt ebenso wie SPD-OB-Kandidat Frank Meyer. Auch neue Fotos belegen den Grad der Verschmutzung. Auch wenn teilweise nur bis zu zehn Frauen dort ihrem Geschäft nachgingen, würden am nächsten Tag dort 50 benutzte Präservative rumliegen.
Bislang waren der Stadt laut eigener Aussage die Hände gebunden. Ein vollständiges Verbot war bislang per Gesetz nur durchsetzbar, wenn eine Gefährdung der Jugend und des Anstands vorliegt. Das OVG-Urteil stützt diese Argumentation. Die Stadt Krefeld will die Urteilsbegründung nun prüfen. Sollte das Verbot auch bedeutend für andere Städte sein, werde die Verwaltung laut Stadtsprecher Timo Bauermeister das in den politischen Gremien einbringen.