Prinzengarde: Feiern nur mit einer Ausnahme-Genehmigung
Die Prinzengarde spielt mit dem Gedanken, das Zeughaus aufzugeben. Der Unterhalt wird zu teuer.
Krefeld. Die Ausnahme-Genehmigung der Stadt liegt vor, das zweitägige Sommerfest der Prinzengarde kann am Zeughaus steigen. Am heutigen Freitag geht es um 19 Uhr los, Morgen ist der Start um 15 Uhr mit einem Familiennachmittag. „Mit diesen beiden Tagen sind bereits zwei von zehn vereinbarten Veranstaltungstagen im Jahr vorbei“, sagt Prinzengarde-Geschäftsführer Christian Cosman.
Seit dem 1. Januar 2012 muss die Prinzengarde jede lärmrelevante Veranstaltung bei der Stadt anmelden. Außerdem darf pro Jahr im Zeughaus nur noch zehnmal zur Pflege des Brauchtums bis nach 22 Uhr gefeiert werden. Diese Auflagen gehören — neben dem erbrachten Brandschutz-Gutachten — zum Kompromiss.
Den hat die Prinzengarde im vergangenen Jahr mit der Stadtverwaltung und dem Anwohnervertreter Lutz Jansen, Eigentümer eines Mehrfamilienhauses an der Uerdinger Straße, geschlossen. Die Anlieger hatten sich über zu viel Lärm, der vom Zeughaus ausgeht, beschwert.
Früher wurde das Haus an Privatleute für ihre Feiern vermietet. Cosman: „Das ist jetzt vorbei. Wir nutzen es nur noch selbst.“
Das bringt zwar den Nachbarn Ruhe, aber für die Prinzengardisten ein finanzielles Problem. „Uns bricht eine Einnahmequelle und damit die Finanzierungsgrundlage für das Zeughaus weg“, erklärt Geschäftsführer Cosman.
„Das Sommerfest nur für den Erhalt des Zeughauses zu veranstalten, macht nicht wirklich Spaß. Ob wir es weiter betreiben können und wollen, ist fraglich“, sagt der Geschäftsführer deutlich.