Stiefsohn (10) mit Sandale verprügelt

Freiheitsstrafe von drei Monaten für 36-Jährigen.

Krefeld. Weil er seinen zehnjährigen Stiefsohn mit einer Gummisandale verprügelt und verletzt hatte, verhängte das Krefelder Amtsgericht eine Freiheitstrafe von drei Monaten zur Bewährung gegen einen 36-jährigen Krefelder.

Dass das Kind mehrere schmerzhafte Blutergüsse an Gesäß und Oberschenkeln davongetragen hatte, davon konnte sich das Gericht anhand von Fotos überzeugen. „Ein massives Fehlverhalten war das und vollkommen daneben“, so der Richter in seiner Urteilsbegründung. „Der Junge konnte sich weder wehren noch weglaufen.“

Um aber dem Kind die Aussage vor Gericht zu ersparen, hatte der Angeklagte zuvor durch seinen Verteidiger die Tat vollständig einräumen und durchleuchten lassen, dass er zum Tatzeitpunkt unter Medikamenten gestanden habe.

Danach hatte er den Jungen vor zwei Jahren wegen familiärer Streitigkeiten attackiert und erst abgelassen, als die Mutter durch die Hilferufe ihres Sohnes alarmiert wurde, eingriff und dann ihren Mann wegen Körperverletzung anzeigte.

„Unsere Kinder verdienen den Schutz der Gesellschaft“, so der Richter abschließend. Er ordnete weiter an, dass der Verurteilte zusätzlich 500 Euro Schmerzensgeld an seinen Stiefsohn und weitere 300 Euro an den Kinderschutzbund zu zahlen habe.