Hierdurch soll die Prostitution mit den bekannten Belastungen für Anwohner, ÖPNV-Reisende und Kunden in dem Gebiet verhindert werden.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat dem Antrag aus Krefeld zugestimmt und die Stadtverwaltung entsprechend informiert. Bisher war dort nach einem Beschluss der Bezirksregierung aus Juli 2014 die Prostitution zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens zulässig.