Bauvorhaben Streit in Krefeld - Einigung bei Rheinblick in Sicht
Krefeld · Nach WZ-Recherchen könnte demnächst eine Lösung in den Streitfragen um das Bauvorhaben „Rheinblick“ am Rheinufer gefunden werden. Die Themen Hochwasser- und Lärmschutz bereiteten zuletzt Probleme.
Offiziell ist es still derzeit um das Thema Rheinblick. Hinter verschlossenen Türen laufen nach Informationen der WZ jedoch die abschließenden Gespräche für das Bauvorhaben am Rheinufer auf Hochtouren. Nach Recherchen der WZ ist eine mögliche Einigung bei den Streitfragen in den nächsten sechs Monaten möglich, der Beschluss zur finalen Offenlage des Bebauungsplanes noch vor den Sommerferien zum Greifen nahe. Ursprünglich hatte die Bauverwaltung die Offenlegung für 2016 und die abschließende Entscheidung für 2018 angestrebt. Die Aspekte Hochwasserschutz und die Bedenken des Chemieparks zum Lärmschutz machten aber diesen Zeitplan zunichte.
Klage einer Kölner Mieterin alarmiert den Chemiepark-Chef
Chemiepark-Leiter Lars Friedrich befürchtet, dass in der dritten Offenlegung beschlossen werden könnte, dass der Rheinblick umgesetzt wird, ohne auf Anforderungen des Standortes mit rund 10 000 Beschäftigten einzugehen. Um die Zweifel auszuräumen und den Entwurf für alle Seiten rechtssicher zu machen, hatte der Chemiepark von der Verwaltung vorab den Bebauungsplanentwurf inklusive der verschiedenen Gutachten zur Prüfung erhalten. Was folgte, war und ist ein Ringen um juristische Sicherheit für das Unternehmen. Dementsprechend intensiv sind die Gespräche zwischen Stadt, Chemiepark und Justitiaren.
Friedrich fürchtet, in der bisher als Mischgebiet ausgewiesenen Fläche für Wohnen und Gewerbe, das in der Mitte des Rheinblick-Areals liegt, könnte sich „faktisch eine Wohnbebauung etablieren“. Mittel- bis langfristig könne es deshalb mit den neuen Bewohnern zu einem Rechtsstreit kommen.
Ein brisantes Beispiel dafür findet sich nur eine knappe Stunde von Krefeld entfernt, im rechtsrheinischen Köln. Die dortigen Kran-Häuser im Rheinauhafen, von dem Aachener Architekten Alfons Linster und dem Hamburger Architekturbüro Bothe, Richter, Teherani (BRT) entworfen, liegen auch in einem ausgewiesenen Mischgebiet. Durch die Umwandlung des Hafengeländes in eine „Freizeit- und Erholungsanlage“ und die neuen Kran-Häuser haben sich Gewerbe und Industrie jedoch zunehmend aus dem Gebiet zurückgezogen. Die Mieterin einer dieser Luxusimmobilien hatte deshalb wegen Lärm- und Geruchsbelästigung der Binnenschifffahrt und einer nahen Baustelle die Miete gekürzt.
Zulässige Lärmwerte sollen im Bebauungsplan stehen
Daraufhin war es zu einem Rechtsstreit mit der Vermietungsgesellschaft gekommen. Der Zivilrichter am Amtsgericht hat der Klage der Vermietungsgesellschaft stattgegeben (Aktenzeichen 223 C 26 / 11). Wer eine unmittelbar am Rhein gelegene Wohnung anmietet, muss damit rechnen, dass es dort zu Emissionen von Frachtschiffen kommen kann.
Damit das in Uerdingen künftig auch für den nahen Chemiepark gilt und das ausgewiesene Mischgebiet für die nächsten Jahrzehnte Bestand hat, sollen als Lösung die zulässigen Lärmwerte im Bebauungsplan festgeschrieben werden. Die Werte würden für alle gelten, und der Chemiepark müsste nicht bei jedem neuen Bauvorhaben klagen, wie von Friedrich befürchtet. Nach Informationen der WZ wollen auch die Investoren mitziehen. Das sind die Dr. Schmitter GmbH & Co. Immobilien KG aus Krefeld und der Bielefelder Projektentwickler KRP-Finanz GmbH & Co. Quartier Rheinblick KG.
Lutz Remmert mit der KRP-Finanz GmbH, der auf dem Müncker-Areal von Stararchitekt Hadi Teherani entworfene Appartement-Häuser bauen will, hat inzwischen außerdem das benachbarte frühere Howinol-Areal käuflich erworben. Darauf stehen mehrere marode, aber denkmalwürdige Gebäude aus der Zeit der Firma Howinol. Nach der Unteren Denkmalbehörde dürfen laut Baudezernent Martin Linne die baufälligen Gebäude abgerissen werden, bis auf das alte Lagerhaus direkt am Rhein.
Thema Hochwasserschutz ist mit Bezirksregierung geklärt
Auch zum problematischen Thema Hochwasserschutz gibt es laut WZ-Informationen inzwischen eine Lösung, die mit der Bezirksregierung im Grundsatz schriftlich abgeklärt ist.