Stillstand bei Bauprojekt Rheinblick
Zwischen der Stadt Krefeld und Chemiepark gibt es nach wie vor Unstimmigkeiten beim Lärmschutz.
Krefeld. Knapp 30 Jahre sind bereits vergangen — und nichts deutet darauf hin, dass das Prestige-Bauprojekt Rheinblick bald in Bewegung kommen könnte. In einer gemeinsamen Stellungnahme von Stadt und Chemiepark von Montag heißt es, man bleibe „im konstruktiven Austausch“. Eine Annäherung sieht anders aus, stattdessen suche man „weiterhin gemeinsam nach einer Lösung des Interessenkonfliktes“.
Rückblick: Anfang des Jahres hatte sich der baupolitische Sprecher der SPD und Uerdingens Bezirksvorsteher, Jürgen Hengst, im Gespräch mit der WZ noch vorsichtig optimistisch geäußert. „Rheinblick steht auf Platz eins der Liste der Bauprojekte in Krefeld — Verwaltung und politische Gremien arbeiten mit höchster Priorität an der Klärung noch offener Fragen“, hatte Hengst damals betont und gefordert: „Es muss in diesem Jahr eine Entscheidung geben, ob Rheinblick kommen kann.“
Die Länge der Diskussion zeige „die Vielschichtigkeit der Problematik rund um Rheinblick“, sagt Chemiepark-Chef Lars Friedrich. Seit Jahren hakt es beim Thema Lärm- und auch beim Hochwasserschutz. Laut Friedrich führt kein Weg daran vorbei, dass das Rheinblick-Areal als Misch- und nicht als Wohngebiet im Bebauungsplan festgelegt wird und bleibt, da dort andere Lärmschutzwerte gelten. Zum Thema Hochwasserschutz gibt es Gespräche zwischen Stadt und Bezirksregierung. „Es wird eine schriftliche Festlegung der Bezirksregierung erwartet, welche Verfahrensart zur Umsetzung des Hochwasserschutzes beschritten werden soll. Anschließend wird ein entsprechender Antrag gestellt“, so Stadtsprecher Dirk Senger.
Sowohl das Thema Hochwasser- als auch Lärmschutz „sollte bis zum Sommer entscheidungsreif sein“, war Hengst noch Anfang des Jahres frohen Mutes. Den neuen Bebauungsplan hatte die Verwaltung dem Chemiepark allerdings erst im Frühjahr statt wie angekündigt bereits Ende 2017 zur Prüfung vorgelegt. Jetzt heißt es in der gemeinsamen Erklärung: „Nach wie vor sieht der Chemiepark mit der Realisierung der konkreten Projektpläne Rheinblick die Genehmigungsfähigkeit neuer und die Erweiterungsfähigkeit bestehender Anlagen im Chemiepark aus unterschiedlichen Gründen gefährdet. Insbesondere geht es hier um die einzuhaltenden Lärmwerte in der Nachtzeit angesichts der geplanten Wohnnutzung.“
Die Festlegung eines Mischgebiets im Bebauungsplan sei aus Sicht des Unternehmens unumgänglich, da die zulässigen Lärmwerte für ein Wohngebiet bereits jetzt überschritten würden, wie eine Sprecherin des Chemieparks erklärt. Zulässig sei deswegen auch keine Ansiedlung von Gastronomie, sondern nur von so genanntem stillen Gewerbe — etwa einer Anwaltskanzlei oder eines Friseurs. Hinzu kommt: Die Richtlinien zu den notwendigen Abständen zwischen Wohnbebauung und Industrie hat sich seit dem letzten Bebauungsplan verändert — diese muss ein Gutachter nun neu bewerten. „Das entscheidende Kriterium für uns ist, dass der Chemiepark in seinem Fortbestand nicht gefährdet ist und die Unternehmen am Standort die notwendige Rechtssicherheit haben“, fasst Chemiepark-Chef Friedrich zusammen. Stadtsprecher Senger betont derweil: „Die Stadt verfolgt die Umsetzung des Projektes Rheinblick weiterhin mit hoher Priorität. Ein konkreter Zeitplan zur dritten Offenlage und zum Baubeginn wird festgelegt, sobald die laufenden Arbeitsgespräche konkrete Festlegungen und Vereinbarungen zur gemeinsamen Lösung des Interessenkonfliktes ergeben haben.“