Streit um die Stromtrasse
Die Stadt will eine Kabelverlegung. Vermutlich votiert die Bezirksregierung für die Freileitung.
Krefeld. Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung mit einem einstimmigen Beschluss deutlich gemacht, dass er den geplanten Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Fellerhöfe — St. Tönis weiterhin ablehnt. Gleichzeitig hat der Rat die Verwaltung beauftragt, alle Rechtsmittel gegen den erwarteten Planfeststellungsbeschluss auszuschöpfen.
Mit dem Beschluss wird außerdem der Netzbetreiber Amprion mit Bezug auf eine Studie des Bundesumweltministeriums aufgefordert, die „alternative abschnittsweise Verlegung der 380-kV-Leitung als Kabel unter den Aspekten der Verlustkosten und der Verfahrensbeschleunigung neu zu berechnen und die abschnittsweise Ausführung in diesem Bereich als Kabel zu planen“.
Vieles spricht nun dafür, dass der Konflikt vor Gericht landet. Denn die Bezirksregierung Düsseldorf wird dem Bau der Freileitung vermutlich zustimmen.
Den Sachstand des Verfahrens stellt die Verwaltung wie folgt dar: Der Aussschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung hat das Thema des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der Freileitung in seiner Sitzung im Mai 2011 beraten und die Stellungnahme der Stadt zum Antrag auf Planfeststellung der Firma Amprion GmbH beschlossen.
Die Stadt hat in der Stellungnahme auf den Ratsbeschluss vom Dezember 2010 hingewiesen, mit dem Krefeld die Errichtung einer vollständigen oberirdischen 380-kV-Höchstspannungsfreileitung auf dem Stadtgebiet ablehnt sowie die überwiegende Ausführung der Leitung als Kabel fordert und die Firma Amprion auffordert, entsprechende Alternativplanungen vorzulegen. Die Stadt hat in ihrer Stellungnahme gegenüber der Bezirksregierung Düsseldorf die Erstellung eines Gutachtens über die Möglichkeiten und Auswirkungen einer 380-kV-Erdkabelverlegung gegenüber der geplanten 380-kV-Freileitung Fellerhöfe-St. Tönis angekündigt.
Das Gutachten wurde im August 2011 fertiggestellt und in der Sitzung des Umweltausschusses im September 2011 beraten. Es kommt unter anderem zum Ergebnis, dass eine Teilverkabelung der 380-kV-Leitung zwar mit deutlich höheren Gesamtkosten (Investitions- und Betriebskosten) verbunden wäre, diese jedoch nur etwa zweifach über den Gesamtkosten einer Gesamtausführung als Höchstspannungsfreileitung und nicht sieben Mal mal so hoch liegen.
Im Dezember vergangenen Jahres hat die Stadt der Bezirksregierung das Ergebnis des städtischen Gutachtens mitgeteilt und vorgeschlagen, die Möglichkeiten einer Teilverkabelung in sensiblen Abschnitten der Trasse detailliert prüfen zu lassen.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat im Februar dieses Jahres ein Anhörungsverfahren durchgeführt, in dessen Rahmen die Stellungnahmen der Einwender erörtert worden sind. Die Bezirksregierung hat während der Verhandlung darauf hingewiesen, dass aus ihrer Sicht die Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes Planfeststellungen ausschließlich in den dort nomierten Fällen zulassen, so dass die Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb eines 380-kV-Kabels nicht vorgesehen sei.
Die Stadt Krefeld geht nunmehr davon aus, dass die Bezirksregierung nach Abwägung der Einwendungen und Anregungen einen Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung der 380-kV-Leitung als Höchstspannungsfreileitung zwischen den Übergabepunkten Fellerhöfe und St.-Tönis fassen wird. Die Verwaltung wird prüfen, welche Rechtsmittel gegen einen solchen Beschluss eingelegt werden können.