Abschließende Entscheidung steht noch aus Streit um Drogenhilfezentrum in Krefeld: Stadt feiert ersten Sieg vor Gericht

Krefeld · Das Drogenhilfezentrum in Krefeld ist von Beginn an umstritten gewesen. Eine erste Gerichtsentscheidung spricht nun für den Betrieb der Einrichtung an der Schwertstraße.

Das Drogenhilfezentrum an der Schwertstraße in Krefeld.

Das Drogenhilfezentrum an der Schwertstraße in Krefeld.

Foto: wz/Bischof

Die Stadt Krefeld hat nach eigenen Angaben die erste Gerichtsentscheidung zum Betrieb des Drogenhilfezentrums (DHZ) an der Schwertstraße gewonnen: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat nach den Angaben einen „Antrag auf aufschiebende Wirkung der Klage eines Nachbarn gegen die Baugenehmigung der Stadt Krefeld abgelehnt“. Das teilte die zuständige Rechtsdezernentin Cigdem Bern mit. Damit könne der Betrieb des Drogenhilfezentrums regulär weiterlaufen. Eine abschließende Entscheidung wird das Verwaltungsgericht nun im Hauptverfahren treffen. Der Standort des Drogenhilfezentrums ist in Krefeld umstritten. Unter anderem einKostenpflichtiger Inhalt Hotel hatte geklagt. Auch die „Bürger fürs Quartier“ hatten Klage gegen das DHZ eingereicht.

Die Baugenehmigung vom 12. Dezember 2022 sei nach Prüfung im Eilverfahren nicht zu Lasten der Antragstellerin erfolgt und nicht offensichtlich rechtswidrig, so das Gericht in seinem Beschluss. Das Gericht habe in der Begründung seiner Entscheidung auch das öffentliche Interesse an der Drogenhilfe abgewogen, welches den Schutz der Gesundheit der Nutzer des Drogenhilfezentrums sowie die mit dem Betrieb angestrebten positiven ordnungs- und sicherheitspolitischen Auswirkungen umgreife.

(wz)