Südwall-Schütze wollte Opfer nur "Angst einjagen"

Zeugen sagen zu Schießerei aus. Angeklagter habe Opfer nur „Angst einjagen“ wollen.

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Krefeld. „Wäre ich stehen geblieben, wäre ich heute nicht hier.“ So schilderte ein Zeuge am Montag vor Gericht die dramatischen Minuten des 19. Mai auf dem Südwall. Am zweiten Tag des Prozesses um Schüsse auf einen Gastronomen in der Innenstadt, berichtete der Zeuge, der sich in einem Café gegenüber befand, wie er sich bei den ersten Schüssen wegduckte. Später machte ihn ein Polizist darauf aufmerksam, dass genau dort, wer er kurz vorher noch stand, ein Einschussloch in der Scheibe war.

Nach einer eher schleppenden Aussage betonte der 23-jährige Angeklagte, dass ihm das Ganze sehr leid tue. Bereits zum Prozessauftakt hatte er durch seinen Anwalt ein Teilgeständnis verlesen lassen. Der Mann muss sich wegen versuchten Mordes verantworten, weil er den 38-jährigen Café-Besitzer mit einem Schuss an der Hüfte verletzt hatte. Das Gericht möge seine Jugend berücksichtigen.

„Was wäre denn gewesen, wenn Sie jemanden getroffen hätten“, fragte ihn der Vorsitzende Richter daraufhin sichtlich erzürnt. Zu jung um in Krefeld derartig herum zu schießen, dass selbst auf der gegenüberliegenden Straßenseite noch Glasscheiben getroffen werden, sei er ja nicht. Nicht mal den Café-Besitzer habe er treffen wollen, sagte der Albaner. „Ich wollte ihm Angst einjagen.“ Später relativierte er seine Aussage aber und schilderte, dass er den Mann treffen, aber nicht töten wollte. Daher habe er auf die Hüfte gezielt.

Den Vorhaltungen des Vorsitzenden, dass dort die lebenswichtigen Organe nicht weit entfernt sind, wich er mit dem Verweis auf seine Treffsicherheit aus. „Hätte ich ihn erschossen, hätte das seine Familie berechtigt, Blutrache zu üben“, gab er einen Einblick in seine Ansicht albanischer Sitten. Lediglich beim Überleben könne es ein Vermittlungsverfahren geben, bei dem die Familien mit ihrem Ehrenwort auf die Blutrache verzichten.

So etwas scheint es gegeben zu haben, zumindest, wenn man den Ausführungen des Angeklagten glauben darf. Heute würden sich die Familien auf der Straße wieder grüßen und auch Worte miteinander wechseln. Am Freitag wird der Prozess fortgesetzt.