Im vergangenen Februar soll der Angeklagte seine Haustiere in einer Krefelder Tierarztpraxis behandeln haben lassen. Die ausgestellte Rechnung beläuft sich auf 33,80 Euro.
Eine Woche später erschien er wieder und erstand Flohmittel zum Preis von 59 Euro, vier Tage später sogar für über 93 Euro. Die vom Angeklagten erteilten Lastschriften führten aber nicht zur Auszahlung der Beträge, da auf seinem Konto kein entsprechendes Guthaben vorhanden war. Das Gericht erließ Strafbefehl gegen den abwesenden Angeklagten.