SWK fordert 600 Euro für Ersatzbus
SWK: Eine Frau habe am 8. Februar um 17.10 Uhr auf der St.-Anton-Straße in Krefeld einen Unfall verursacht, durch den die Straßenbahn blockiert wurde. Daher müsse sie Kosten für den Ersatzbus und den Fahrer übernehmen.
Krefeld. Die Rechnung kam überraschend: Über 600 Euro sollte die St. Töniser Marianne Dau an die Stadtwerke Krefeld (SWK) zahlen. Den Grund erfuhr sie in dem Schreiben, das ihr am 17. Februar ins Haus flatterte: Sie habe am 8. Februar um 17.10 Uhr auf der St.-Anton-Straße in Krefeld einen Unfall verursacht, durch den die Straßenbahn blockiert wurde. Daher müsse sie Kosten für den Ersatzbus und den Fahrer übernehmen.
„Ich bin aus allen Wolken gefallen. Von einem Unfall war mir nichts bekannt“, berichtet die Frau. Beim Blick auf den Kalender stellte sie fest, dass ein Crash an diesem Tag schwer möglich gewesen wäre: Am 8. Februar stand ihr Auto in der Werkstatt.
Die St. Töniserin verständigte den Sachbearbeiter der SWK. „Doch der klang nicht, als ob er mir Glauben schenken würde“, sagt Marianne Dau. Schließlich habe der Fahrer das Kennzeichen ihres Wagens notiert, erklärte er.
Das ließ der Frau keine Ruhe: Sie erkundigte sich bei der Polizei nach möglichen Unfällen auf der St.-Anton-Straße zur angegebenen Uhrzeit — und wurde fündig: Tatsächlich war ein Wagen in einen Zusammenstoß verwickelt, der ein sehr ähnliches Kennzeichen wie der ihre besitzt: Statt VIE-HM lautet es VIE-HN. „Ich erwarte von den SWK ein Entschuldigungsschreiben und die schriftliche Rücknahme der Rechnung“, so Marianne Dau.
„Das Schreiben ist schon ’rausgegangen“, sagt dazu SWK-Sprecher Dirk Höstermann. Offenbar habe der Fahrer das Kennzeichen falsch notiert. Das sei erst aufgefallen, nachdem sich die Polizei gemeldet habe. „Darauf haben wir die Rechtsabteilung eingeschaltet“, so Höstermann.
Das Vorgehen sei durchaus üblich, erklärt der SWK-Mann weiter: Wenn die Straßenbahn durch einen Unfall aufgehalten werde, lasse man über das Straßenverkehrsamt die Halter der Fahrzeuge ermitteln und verschicke Rechnungen für den Schienenersatzverkehr.
Übrigens unabhängig davon, wer Schuld am Unfall war: „Wir teilen zunächst mal 50 zu 50.“ Die Polizei, so Höstermann, würde in der Regel nicht eingeschaltet.