Gericht Teppichbetrügern droht Haft
Wegen Bandenbetrugs muss sich ein Quartett vor Gericht verantworten. Es soll minderwertige Ware teuer verkauft haben.
Krefeld. Rund 80 Aktenordner und 21 Verhandlungstage, verteilt auf zehn Monate — der Prozess gegen vier Krefelder wegen gewerblichen und bandenmäßigen Betrugs sowie Erschleichens von Sozialleistungen ist längst ein Marathon. Sie sollen minderwertige Teppiche bevorzugt an betagte Menschen überteuert verkauft haben. Entsprechend genervt waren die Beteiligten am Montag, als das Urteil bevorstand und durch die Krankheit von einem der vier Verteidiger verhindert wurde.
Da half auch die kurzfristig berufene Ersatzverteidigerin nichts. Sie fühlte sich verständlicherweise nicht fit fürs Plädoyer. Immerhin machte es ihre Anwesenheit möglich, den Prozess fortzusetzen. So entschloss sich die erste Große Kammer dazu, die drei verbleibenden Anwälte plädieren zu lassen. Der Staatsanwalt hatte diese Pflicht schon bei der letzten Verhandlung erfüllt. Folgt ihm das Gericht, muss der beschuldigte Vater mit fünf Jahren und acht Monaten Haft rechnen, sein Sohn mit einem Monat weniger. Bei beiden sind andere Straftaten mit einbezogen.
Ein weiterer Sohn muss sich auf zwei Jahre und zehn Monate Haft einrichten, ein nicht zur Familie gehörender Mitangeklagter kommt möglicherweise mit einer Strafe von 22 Monaten auf Bewährung davon.
Dem Quartett wird zwischen November 2009 und Juni 2011 betrügerischer Teppichhandel in Höhe von 13 000 Euro zur Last gelegt. Weil die Täter vor Gericht nicht geständig sind, war eine langwierige Beweisaufnahme nötig. Die Geschädigten waren zumeist alte und zum Teil kranke Menschen, einige sind inzwischen dement oder verstorben. Zudem konnten viele Opfer die Täter vor Gericht nicht mehr identifizieren, weil die Tat zu lange zurückliegt.
Dennoch hat es sich der Staatsanwalt zur Aufgabe gemacht, den Tätern das Handwerk zu legen. Die Angeklagten und ihre Verteidiger sehen das naturgemäß anders. Ein Verteidiger argumentierte, selbst anerkannte Kaufhäuser würden ihre Waren mit ähnlichen Gewinnspannen anbieten. 330 Prozent Aufschlag sei eine „branchenübliche Handelsspanne“. Darüber hinaus sei den Kunden nicht vorgemacht worden, die Teppiche seien hochwertig. „Täuschung ist nicht tatbestandsfähig“, so ein Anwalt.
Dabei unberücksichtigt bleibt jedoch, dass sich viele Kunden zum Kauf gedrängt fühlten und nur zahlten, um die Händler wieder loszuwerden. Am 12. Juni soll dem letzten Plädoyer endlich das Urteil folgen.