„Heimtückisch und kaltblütig“ Tödlicher Angriff auf Krefelder in Dresden - Anklage fordert lebenslang

Krefeld/Dresden · Ein Mann aus Krefeld ist nach einem Angriff in Dresden gestorben. Nun hat die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert - es gehe um einen Angriff auf „uns alle“.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor.

Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Die Bundesanwaltschaft hat im Prozess wegen des tödlichen Angriffs auf zwei Touristen in Dresden eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung gefordert. Staatsanwalt Marcel Croissant plädierte am Donnerstag im Prozess am Oberlandesgericht (OLG) Dresden auch dafür, die besondere Schwere der Schuld festzustellen und den Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung anzuordnen.

Es sei zweifelsfrei erwiesen, dass der Syrer Abdullah A. am 4. Oktober 2020 die von ihm als homosexuell identifizierten Männer aus „radikal-islamistischer“ Gesinnung und homophober Einstellung heraus hinterrücks niederstach, einen von ihnen tötete - einen Mann aus Krefeld - und den anderen lebensgefährlich verletzte. Die beiden Männer aus Nordrhein-Westfalen seien arg- und wehrlos gewesen, die Tat heimtückisch und kaltblütig, die Beweggründe verachtenswert.

„Es war nicht nur ein Angriff auf zwei Menschen, sondern auf uns alle“, auf die Freiheit und demokratische Gesellschaft, sagte Croissant. Die „islamistisch-dschihadistischen“ Überzeugungen seien tief verwurzelt bei A. und bestimmten nach wie vor sein Leben. Daher sei die Gefahr, dass er bei entsprechender Möglichkeit weitere Gewalttaten bis zur Tötung von Menschen begehe, sehr hoch.

(dpa)