Untreue-Anklage gegen früheren Chef des Klinikums
Beim Bau des OP-Zentrums soll das damals noch städtische Haus draufgezahlt haben. Es geht um 650.000 Euro.
Krefeld. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den früheren Geschäftsführer des Krefelder Klinikums erhoben. Ihm wird Untreue im Zusammenhang mit dem Bauvergabe des OP-Zentrums im Jahr 2001 vorgeworfen, zwei weiteren Beschuldigten die Beihilfe dazu. Im Kern geht es darum, dass bei dem Großprojekt mit Baukosten von 36,5 Millionen Euro ein Bauträger begünstigt worden sein soll, wodurch dem Klinikum ein finanzieller Schaden entstanden sei. Das Haus war damals noch in städtischer Hand.
Nicht einmal ein Jahr nach der Inbetriebnahme des OP-Zentrums hatte die Staatsanwaltschaft im März 2006 Unterlagen im Klinikum beschlagnahmt und seither ermittelt. Ein Krefelder Büro hatte seinerzeit den Zuschlag für den Bau erhalten, wogegen ein unterlegenes Unternehmen bis zum Oberlandesgericht klagte. Das OLG entschied daraufhin, dass eine erneute Ausschreibung erforderlich sei, ohne die besagte Krefelder Firma zu berücksichtigen.
Dies geschah dann auch so, eine Firma mit Sitzen in Düsseldorf und Wuppertal erhielt den Zuschlag. Allerdings sei dann besagte Krefelder Firma als Subunternehmer beschäftigt worden, so die Ankläger. Daraufhin stellte der Mitbewerber Strafanzeige.
Die Düsseldorf-Wuppertaler Firma soll sich nach WZ-Informationen 2008 mit dem Klinikum vor dem Oberlandesgericht in einem Zivilverfahren verglichen und 650.000 Euro erhalten haben - eine Summe in dieser Höhe wird nun dem früheren Klinikum-Geschäftsführer als Hauptbeschuldigtem als veruntreuter Betrag vorgehalten. In der vorherigen Instanz vor dem Krefelder Landgericht soll die Firma hingegen zuvor unterlegen sein.
Zurzeit prüft die zweite große Strafkammer des Landgerichts, ob die Anklage zugelassen wird und hat die Verteidiger um Stellungnahmen gebeten. Die lassen an dem Papier der Ermittlungsbehörde kein gutes Haar. Insbesondere werde zu prüfen sein, ob nicht bereits Verjährung eingetreten sei, sagt Rüdiger Deckers, Rechtsanwalt des früheren Geschäftsführers.
Er habe in zwei umfangreichen Stellungnahmen aber auch deutlich gemacht, dass dem Klinikum durch die Bauträger-Entscheidung seines Mandanten gar kein unmittelbarer Schaden entstanden sei. Ohne diesen könne es auch keine Untreuehandlung geben. "Mein Mandant hat durch seine Auswahl sogar Schaden von der Klinik abgewendet", so Deckers.
"An den Haaren herbeigezogen" nennt Rechtsanwalt Stephan Tschaidse die Vorwürfe gegen seinen mitangeklagten Mandanten, der der Beihilfe zu Untreue bezichtigt wird. Der Projektsteuerer aus München hatte der Klinikum-Geschäftsführung vorgeschlagen, an welches Unternehmen der Bauauftrag vergeben werden sollte. "Die Vergabe ist aber dann durch die Geschäftsführung erfolgt", macht Tschaidse deutlich.
Die Anklageschrift bezeichnet er als "mit der heißen Nadel gestrickt". Offenbar habe sie wegen möglicher Verjährung so plötzlich rausgemusst.