War Angeklagter ein Heroindealer?

45-Jähriger soll von Krefeld aus Drogenhandel organisiert haben.

Krefeld. Der 45-Jährige sitzt allein auf der Anklagebank der zweiten Großen Strafkammer, weil er der Polizei in der Schweiz zu Jahresbeginn als letztes Mitglied eines türkischen Rauschgifthändlerrings ins Netz ging. Die anderen sechs Beteiligten waren bereits nach ihren Taten 1995 zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

Dem Angeklagten ohne festen Wohnsitz in Deutschland wird der Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz in 19 Fällen vorgeworfen. Er soll von Krefeld aus zwischen Ende 1994 und April 1995 Heroin in erheblicher Menge an Zwischenhändler bis nach Duisburg, Gelsenkirchen und Stuttgart verteilt haben. Gemeinsam mit einem Bandenmitglied soll er das Heroin auch portioniert und gestreckt haben. Außerdem soll er für den Transfer der Erlöse aus den Geschäften in die Türkei verantwortlich gewesen sein.

Das Rauschgift wurde offenbar auf der „Balkan-Route“ per Lkw nach Deutschland transportiert und in einer Krefelder Wohnung zwischengelagert. Die Bandenmitglieder gingen äußerst professionell vor.

So ließen sie sich in öffentlichen Telefonzellen anrufen und verwendeten Mobilgeräte, die auf andere Personen zugelassen waren. Dennoch gelang es der Polizei, die Täter über genehmigte Telefonüberwachung zu überführen.

Die Erkenntnisse und Aussagen der Bandenmitglieder aus den früheren Prozessen kommen dem Schöffengericht jetzt zugute. So verlas der Richter in der Auftaktverhandlung die Vernehmungsprotokolle zweier Beteiligter, soweit sie sich auf die Mittäterschaft des Angeklagten beziehen. Zumindest einer der beiden - der Koordinator und Kopf der Bande— soll noch als Zeuge vernommen werden.

Dass der Angeklagte so lange unentdeckt blieb, ist seinem Abtauchen geschuldet. Schon 1995 hatte er sich abgesetzt, zunächst in die Türkei. Dort heiratete er. Seit 1999 arbeitete er weitgehend in der Schweiz. Bisher hat er nur Angaben zur eigenen Person gemacht. Ob er auch ein Geständnis ablegt, bleibt bis zur Fortsetzung am 24. Juli abzuwarten.