Gericht „93 Prozent werden niemals straffällig“

Krefeld · Amtsleiter Norbert Axnick: „Wir müssen immer schauen, welche Maßnahme geeignet ist.“

Norbert Axnick (r.)

Foto: Bischof, Andreas (abi)

Wenn Jugendliche in Konflikt mit dem Gesetz kommen, ist nicht nur der Einsatz von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten gefragt, sondern auch die Jugendgerichtshilfe bzw. die Jugendhilfe im Strafverfahren. So heißt sie offiziell. Die Behörde ist als Teil des Jugendamtes bei der Stadt Krefeld angesiedelt. Norbert Axnick, Leiter der Abteilung Jugend im Fachbereich Jugendhilfe, sagt: „Wir haben nach dem Sozialgesetzbuch einen eigenen Auftrag und sind befugt eigenständig zu handeln.“ Denn es ginge in diesem Bereich gerade nicht nur um Sanktion, sondern auch um Unterstützung und Hilfe.

Meist gebe es eine Mitteilung der Strafverfolgungsbehörden, woraufhin die Jugendgerichtshilfe selbstständig tätig werde. „Wir müssen immer schauen, welche Maßnahme für die Jugendlichen geeignet ist“, sagt Axnick. So gebe es zum Beispiel ein Schwarzfahrer-Projekt in Kooperation mit den Krefelder Stadtwerken, das Projekt „Begegnung von Jung und Alt“ oder ein Body-Check-Kurs für Gewalttäter. Versucht werde, auch unabhängig vom Ausgang eines Strafverfahrens, ein deliktsbezogenes Projekt für einen Jugendlichen zu finden.

Nach dem Urteil begleiten die Fachleute die Jugendlichen weiter

Bei einer Strafverhandlung ist die Jugendgerichtshilfe für gewöhnlich bei jedem Verhandlungstag dabei. Die Mitarbeiter erstatten Bericht über das bisherige Leben des angeklagten Jugendlichen und geben auch eine Prognose über seine Zukunft ab. Außerdem geben sie eine Einschätzung ab, ob ein Heranwachsender – nach dem Strafgesetzbuch ein Mensch im Alter von 18 bis 21 Jahren – nach seinem Entwicklungsstand noch nach dem Jugendstrafrecht oder dem oft härteren Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden sollte.

Nach einem Urteil begleiten die Fachleute die jungen Menschen weiter, sprechen mit den Familien, arbeiten mit den Bewährungshelfern zusammen. Gülay Kana, Sachgebietsleiterin der Jugendgerichtshilfe, sagt, dass man gerne noch mehr agieren und nicht nur reagieren würde. Aber dafür bräuchte es noch mehr Personal. „Aber in der Arbeit ist es auch toll zu sehen, wenn man kleine Erfolge erzielt und die Jugendlichen auf den richtigen Weg bringt“, so Kaya.

Enge Zusammenarbeit mit der Polizei und Staatsanwälten

Überhaupt gibt es einen sehr engen Kontakt zu Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendrichtern. „Wir haben regelmäßige Termine und es gibt einen sehr offenen Austausch, den es in vielen Städten so nicht gibt“, sagt Axnick. Die Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe haben aber nicht nur mit denen zu tun, die im straffälligen Alter – also ab 14 Jahren – Straftaten begehen, sondern auch mit Kindern. Dafür gibt es im Fachdienst eine halbe Stelle. Gerade im Bereich der Prävention würden diese Ressourcen allerdings bei Weitem nicht ausreichen.

Für die Arbeit mit straffälligen Jugendlichen gibt es bei der Stadt acht Stellen, eine davon ist ausgelagert an den SKM-Krefeld (Katholischer Verein für soziale Dienste). Bei ihrer Arbeit machen sich die Mitarbeiter aber auch immer wieder bewusst, dass sie nur mit einem ganz kleinen Teil der Krefelder Jugendlichen zusammenarbeiten. „93 Prozent werden niemals straffällig“, sagt Norbert Axnick.