Wildes Plakatieren wird teuer
Unter der Werbung leidet die Qualität von Straßen und Plätzen, aber auch die Sicherheit.
Krefeld. Ob exklusive Diskonacht, Trödelmarkt oder Geschäftseröffnung — an vielen Stellen in der Stadt hängen sie gleich im Dutzend, um auf besondere Veranstaltungen hinzuweisen: Plakate, die in bunten Farben die Aufmerksamkeit auf sich ziehen sollen. Oft allerdings an verbotenen Stellen.
Denn auf öffentlichen Flächen ist das Plakatieren verboten, sagt Hans-Joachim Hofer, Sachgebietsleiter im städtischen Fachbereich Tiefbau. Wer in der Stadt werben möchte, muss sich an die Deutsche Städte-Medien wenden, denn an die hat sich die Stadt Krefeld vertraglich gebunden — sie vermarktet die Flächen, auf denen Werbung erlaubt ist.
Das hält viele Veranstalter oder beauftragte Plakatierer allerdings nicht davon ab, sich einfach freie Stellen für ihre Werbung zu suchen. Doch das kann letztlich teuer werden, weil nach einer solchen Ordnungswidrigkeit ein Verfahren droht. „Unsere Bußgelder fangen bei 150 Euro an“, schildert Hofer. Im Extremfall, vor allem bei wiederholten Verstößen, können sie bis zu 1000 Euro betragen.
Vor alledem versucht die Stadtverwaltung aber zunächst, an die Plakatierer zu appellieren. Wenn die Aufforderung, die wild angebrachten Papiere zu entfernen, aber nicht fruchtet, folgt der Bußgeldbescheid. Die Auftraggeber der Plakataktionen sind in der Regel schnell zu ermitteln — doch die könnten die Verantwortung meist auf die Firmen abwälzen, die den Auftrag für die Plakatierung erhalten haben, sagt Hofer. Folgen diese dem Hinweis nicht, die Plakate zu entfernen, droht letztlich sogar ein Zwangsgeld.
Dass die Stadt dann jemanden beauftragen muss, die Werbetafeln zu entfernen, komme aber so gut wie nie vor, sagt Hofer. Meist sei es nämlich einfacher, dass die Behördenmitarbeiter die Plakate abreißen und entsorgen, schließlich stellten sie keinen großen Wert dar. „Bei großflächigen Aktionen geht das natürlich nicht. Aber zum Glück sind eigentlich alle einsichtig, wenn wir auf das Verbot des wilden Plakatierens hinweisen, und beseitigen sie dann selbst“, so Hofer.
Aus Sicht der Stadt gibt es gute Gründe, die für ein Verbot der Werbung sprechen. Da ist zum einen die Verkehrssicherheit: Die Schilder können Sichthindernisse sein, sich außerdem lösen und davonflattern. Es geht aber auch um das optische Erscheinungsbild, findet Hofer. Wenn wild plakatiert werde, dann meist in der Innenstadt. „Und die ist doch das Aushängeschild für die gesamte Stadt. Und von der nehmen Gäste und Besucher einen Eindruck mit nach Hause“, sagt der Sachgebietsleiter.
In 100 bis 120 Fällen pro Jahr müssen die Mitarbeiter des Fachbereichs Tiefbau einschreiten — das sei über die Jahre relativ konstant. Da sich die meisten einsichtig zeigten, würden nur etwa 30 bis 35 Bußgeldbescheide verschickt. Zehn Prozent dieser Fälle landeten vor Gericht. Hofer: „Wir haben dort noch keinen Fall verloren.“