Krefeld Hafenerweiterung: Kleine Lösung

Der Umschlag steigt. Mit einem neuen Konzept soll das Eisenbahnbundesamt deshalb von einer Förderung überzeugt werden.

Krefeld. Eigentlich war das Projekt Linner Bahnhof für den Rheinhafen schon ad acta gelegt. Resignation hatte sich bei der Hafengesellschaft und ihren Gesellschaftern breitgemacht, als das Eisenbahnbundesamt die schon avisierten Fördergelder in Höhe von 80 Prozent des Gesamtvolumens für den Ausbau des Hafenbahnhofs bis vorerst 2022 zurückstellte. Die Begründung: Der Bedarf an Bahngüterverkehr sei nicht ausreichend hoch. „Dabei stieg der Bahngüterumschlag im letzten Jahr um fast 27 Prozent auf 1,63 Millionen Tonnen Transportgut“, weisen die Geschäftsführer Elisabeth Lehnen und Sascha Odermatt auf eine erfreuliche Entwicklung hin.

Zwar sei richtig, dass die ursprünglich zugrunde gelegte Umschlagsentwicklung auf der Schiene nicht erreicht werde, aber dennoch ein erheblicher Wachstumsfaktor sei. Der Bedarf steige an, nur etwas geringer. „Wir wollen keinen Entwicklungsstillstand, wir geben nicht auf“, zeigen sich die Geschäftsführer kämpferisch. Deshalb arbeiten sie jetzt an einem Konzept für den Bahnhof, das um mehr als die Hälfte kleiner ist als das vorherige. Damit wollen sie, wenn Gesellschafter (Stadt 51 Prozent, Neuss-Düsseldorfer Häfen 49 Prozent) und Aufsichtsrat zugestimmt haben, erneut an das Eisenbahnbundesamt herantreten und Förderhilfe beantragen.

Derzeit werden die Investitionskosten berechnet. Abwarten wollen Lehnen und Odermatt auf jeden Fall, bis über eine neue Förderrichtlinie befunden ist, die noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll. Während die Förderung bisher für die gesamte Laufzeit über eine kostenintensive Bankbürgschaft abgesichert werden musste, sollen sich die Bezieher künftig eine Grundschuld eintragen lassen. Das sei einfacher und preiswerter.

Mit dem neuen Konzept als Kompromissvorschlag sehen die Geschäftsführer eine wesentlich bessere Erfolgsaussicht als auf dem juristischen Klageweg. Solche Verfahren sind lang, nervenaufreibend, kosten Geld und stärken auch nicht die Kooperationsbereitschaft der Behörden, sind sich die Verantwortlichen sicher. Zumal Fördergelder ohnehin nicht einklagbar seien. Man habe lediglich einen „Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung“.

Da seien Fakten als schlagkräftige Argumente wie der steigende Bahngüterumschlag besser geeignet. Auch nehme der Trailerumschlag deutlich zu. Das sind Lkw-Auflieger, die ohne Zugmaschine transportiert werden. Außerdem ziehe es immer mehr Unternehmen in Hafennähe, um die Vorzüge des trimodalen Verkehrs zu nutzen (Bahn, Schiene, Straße). Auch bereits ansässige Firmen wie Cargill setzen auf die Binnenschifffahrt, müssen aber bei Niedrigwasser flexibel sein und auf die Bahn ausweichen.

Was aber, wenn auch die kleine Lösung nicht kommt? „Das wäre schade für die Versorgungssicherheit der vielen Unternehmen am Hafen und würde unser Wachstum einschränken“, befürchten Lehnen und Odermatt.