Wirtschaft Im Einsatz für faire Prozesse

Krefeld · Tania Cosman und Stefan Butz sind erneut zu ehrenamtlichen Handelsrichtern am Landgericht ernannt worden. Die WZ wollte von den beiden Unternehmern wissen, wie sie zu dem Amt gekommen sind und was sie antreibt.

„Wie die Jungfrau zum Kind“, beantwortet Tania Cosman lachend die Frage, wie man zum Ehrenamt als Handelsrichter kommt. Um ernsthaft zu ergänzen, sie sei von der IHK erstmals 2013 dafür vorgeschlagen und nach der fünfjährigen Amtszeit zum ersten Oktober 2018 für eine zweite Periode wieder ernannt worden. „Ich habe beim ersten Mal zunächst spontan abgesagt, weil ich dachte, dass diese Aufgabe ohne juristische Kenntnisse nicht zu leisten ist“, gesteht die geschäftsführende Gesellschafterin der Werbeagentur Wolff Kommunikation, die als Art Director ein Studium in Grafikdesign und Marketing absolviert hat.

Die Kompetenzen sind weitreichend. Denn jeweils zwei Ehrenamtler können als Beisitzer den hauptamtlichen Richter durchaus überstimmen. Handelsrichter sind daher in ihrer Funktion vergleichbar mit Schöffen – Bürger, die bei strafrechtlichen Prozessen zum Einsatz kommen.

Das Amt erfordert vor allem wirtschaftliche Kenntnisse

Ganz ähnlich ging es Stefan Butz, geschäftsführender Gesellschafter der von ihm gegründeten Firmen Butz Consult Unternehmensberatung und Butz Expert Wirtschaftssachverständige. Der Diplomkaufmann bringt berufsbedingt die nötige Erfahrung im Umgang mit Unternehmen mit. „Schließlich werden bei den Handelskammern am Landgericht speziell unternehmens-, wirtschafts- und gewerbebezogene Fälle verhandelt.“

Zwei Kammern für Handelsangelegenheiten gebe es am Landgericht sowie sechs ehrenamtliche Handelsrichter, die wechselweise eingesetzt werden, erläutert Butz. „Wir nehmen im Jahr an bis zu fünf halbtägigen Verhandlungen teil – ein Aufwand, der sich neben dem Beruf bewältigen und einplanen lässt, zumal uns die hauptamtliche Richterin gut mit den Fällen vertraut macht.“ Auch Butz hatte anfänglich Bedenken wegen mangelnder juristischer Kenntnisse, ließ sich dann aber wie Cosman davon überzeugen, dass das Amt vor allem praktische kaufmännische Kompetenz erfordert und eine beratende Funktion des hauptamtlichen Handelsrichters bedeutet.

Auch für ihn ist es seit August 2018 die zweite Amtszeit.

Bei den Streitfällen geht es oft um viel Geld

Ein Honorar oder eine Aufwandsentschädigung gibt es für die ehrenamtliche Tätigkeit nicht. Was also motiviert die beiden Unternehmer? „Ich habe tiefen Respekt vor dem Amt. Die Termine sind eine persönliche Herausforderung, und man lernt dabei auch für das Leben und den Beruf“, sagt Cosman. „Und sie machen unendlich viel Spaß, weil man in eine neue Welt eintaucht.“

Butz sieht ebenfalls Vorteile: „Die Erfahrung bei Gericht schützt einen selbst und seine Kunden vor Fehlern und bedeutet Sicherheit.“ Da er selbst schon als Gutachter in Wirtschaftsdingen vom Gericht beauftragt wurde, kann er diese Rolle besonders gut beurteilen. Er schätzt die ehren- und anspruchsvolle Aufgabe wie auch die damit verbundene Reputation und die daraus gewonnene Erfahrung und verweist auf den Mehrwert für das Gericht, das vom unternehmerischen Sachverstand profitiert.

Die Aufgabe sei weder werbewirksam noch geeignet, um Anerkennung zu bekommen, sind sich Butz und Cosman einig. Die Streitigkeiten, die vor dem Landgericht verhandelt werden, sind vielseitig. Dazu gehören Wettbewerbskonflikte, nicht erfüllte Werks- und Lieferverträge oder nicht eingehaltene Produkteigenschaften.

„Oftmals gibt es Klagen rund um den Bau, aber auch internationale Transport- und Logistikstreitigkeiten“, berichtet Butz. Dann könne es schnell um viel Geld gehen, etwa wenn ein Schiff nicht rechtzeitig gelöscht wird, hohe Liegegebühren anfallen oder verspätete Lieferungen zu Gewinneinbußen führen.