„Sorgen um Krefelds Arge sind unnötig“
Interview: Sozial-Dezernent Roland Schneider zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Krefeld. Roland Schneider ist Sozial-, Jugend- und Kulturdezernent der Stadt Krefeld. Der WZ beantwortet er Fragen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Donnerstag zur "Umsetzung der Arbeitsmarktreform Hartz IV".
Herr Schneider, die Umsetzung wird in Krefeld durch die Arge, die Arbeitsgemeinschaft für die Belange der Arbeitslosengeld-II-Empfänger (ALG), geregelt. Wer muss jetzt was anders machen?
Roland Schneider: Ganz wichtig: Niemand, weder die ALG-II-Empfänger, also die Kunden der Arge, noch deren Mitarbeiter, die sich bestimmt Sorgen machen, müssen Befürchtungen haben. Der Gesetzgeber muss bis Ende 2010 eine Neuregelung erlassen. Aber anders als in den meisten Kommunen, deren Arge einen Vertrag bis 2010 haben, ist der Vertrag zwischen den beiden Trägern der Arge, nämlich der Stadt Krefeld und der Arbeitsagentur, und der Arge zunächst bis Ende 2008 befristet.
Und danach?
Schneider: Die Stadt Krefeld muss zusammen mit dem Städtetag und der Arbeitsagentur schauen, welche Auswirkungen das Urteil bei der Verlängerung des Vertrags ab Januar 2009 haben wird. Sprich: Welche Rolle hat das Urteil; in welcher Form und wie lange werden wir den Vertrag mit der Arge gestalten?
Wie schnell wird das geschehen?
Schneider: Was wir aus meiner Sicht am wenigsten brauchen, ist, den damaligen Schnellschuss, der zur Gründung der Argen führte, durch einen neuen Schnellschuss aus Berlin zu ersetzen. Wir gehen in Ruhe und Gründlichkeit an die Umsetzung des Urteils. Dabei sollte grundsätzlich die Sachkunde der kommunalen Spitzenverbände - Städtetag, Städte- und Gemeindebund sowie Landkreistag - diesmal stärker berücksichtigt werden als bei der Entstehung des Sozialgesetzbuches (SGB) II im Jahre 2005. Krefeld im übrigen hat damals schon die Auffassung vertreten, dass die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit eine Bundesaufgabe sei.