Demokratie Wo Bürger direkt die Verwaltung fragen können

Krefeld · Serie Die Bezirksvertretungen sind Stadtteilparlamente, die zu allen wichtigen Angelegenheiten im Stadtteil gehört werden müssen.

Die Bezirksvertretung Ost tagt alle zwei Monate im großen Saal des Bockumer Rathauses. Während im hinteren Teil die Zuhörer und die Pressevertreter sitzen, haben die Mitglieder fraktionsweise in der U-Form ihre festen Plätze. In der Mitte sitzt der Bezirksvorsteher und Verwaltungsvertreter. 

Foto: Jochmann, Dirk (dj)

Pünktlich um 17 Uhr fangen die Sitzungen der Bezirksvertretung Ost im großen Saal des Bockumer Rathauses an. Heute wird es etwas später, denn Bezirksvorsteher Wolfgang Merkel begrüßt und ehrt zunächst verschiedene junge und ältere Bockumer für ihr ehrenamtliches Engagement. Jede der neun Bezirksvertretungen (BZV) in Krefeld verfügt jährlich über einen kleinen vierstelligen Haushaltsbetrag. „Dieses Geld fließt als einmalige Zuwendung an ehrenamtlich tätige Bürger zurück“, erklärt Merkel den anwesenden Zuhörern. Über Empfänger und die Höhe haben die Fraktionen in der BZV zuvor entschieden. Nach der Devise: Von Bürgern für Bürger. Die sogenannten Stadtparlamente sind in der kommunalen Gliederung die unterste Ebene und damit direkt vor Ort angesiedelt.

Um 18 Uhr findet immer die
Einwohnerfragestunde statt

Die Mitglieder der Bezirksvertretungen werden gemäß Paragraph 36 der Gemeindeordnung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. In Ost sind es 14 stimmberechtigte Mitglieder aller Fraktionen. Die Bezirksvertretung ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk berühren, zu hören. Dazu lädt der Vorsitzende die Bezirksvertreter regelmäßig alle zwei Monate ein. Er stellt auch die Tagesordnung auf; entsprechende Anträge der Fraktionen müssen 14 Tage vor der Sitzung vorliegen und begründet sein, damit sie aufgenommen werden können.

An diesem späten Nachmittag stehen im öffentlichen Teil der Sitzung acht Punkte an; im nichtöffentlichen Teil sind es drei. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern. In dem Falle ist es eine Vorabinformation über eine vereinfachte Änderung in einer Bebauungsplanangelegenheit. Der dürfen die Zuhörer inklusive der Pressevertreter nicht beiwohnen.

Das Führen einer Sitzung erfordert vom Vorsitzenden einiges Moderationsgeschick. Auch muss er die Gemeindeordnung als Regulativ gut kennen. Darin sind die Spielregeln für die Teilnahme an einer solchen Sitzung aufgelistet. Denn ein demokratisches Mitspracherecht erfordert auch einen solchen Umgang miteinander.

„Gibt es Änderungswünsche zur Tagesordnung?“, fragt Merkel zu Beginn der Sitzung. In diesem Fall gibt es keine. Als Nächstes holt er die Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung ein. Auch hier gibt es diesmal keine Änderungswünsche. Sie wird entsprechend einstimmig beschlossen.

Interessierte Bürger haben auf der Internet-Seite der Stadt Krefeld Gelegenheit, die vergangenen Sitzungen mit ihren Abstimmung-Ergebnissen aller BZV, Ausschüsse sowie des Rates digital nachzulesen.

Während das Dutzend Gäste im Zuschauerraum still die Punkte der heutigen Sitzung wie Bebauungsplan Bunker Friedrich-Ebert-Straße, Umgestaltung des öffentlichen Spielplatzes Engerstraße, Fällung von Tulpenbäumen auf dem Spielplatz Höppnerstraße und Schadensbeseitigung an der Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 042 in Elfrath verfolgen muss, gibt es um 18 Uhr eine willkommene Unterbrechung: die Einwohnerfragestunde.

Hier dürfen Bürger ihr persönliches Anliegen mit kurzer Ausführung in Form von Fragen an die Verwaltung stellen. Ein Anwohner der Schönwasserstraße möchte wissen, ob angesichts der Ausbaupläne für den Bunker auch an den Fuhrpark der dort ansässigen Krefelder Tafel gedacht worden ist? Die Antwort kommt postwendend: „Parkplätze sind vorgesehen ebenso ist eine Verkehrsuntersuchung geplant.“

Eine Anwohnerin der Straße Eickerhof beklagt, dass die Straße immer wieder unerlaubter Weise zugeparkt werde und fragt: „Was muss ich als Bürger tun, damit mir in der Sache geholfen wird?“ Antwort: „In Gefahrensituationen können Sie die Polizei alarmieren oder die Situation selbst fotografieren und den Hinweis an das städtische Ordnungsamt schicken.“

Doch nicht immer erfolgt die Antwort so prompt. Bei anderen Fragen kann die Antwort auch erst in der nächsten Sitzung erfolgen. Aber immerhin bekommen die Bürger ihre Antwort dann aus erster Hand.