Landgericht Zeugenaussage muss überprüft werden
Hauptzeuge wird polizeilich vorgeführt. Richter haben Zweifel an Glaubwürdigkeit.
Krefeld. Auf den letzten Drücker hatte es doch noch geklappt. Im Prozess gegen den 22-jährigen Marcel W. konnte am Mittwoch der Hauptbelastungszeuge, vorgeführt durch die Polizei, gehört werden. Zum Prozessauftakt war der Mann dem Prozess noch unentschuldigt fern geblieben. Doch seine Aussagen zu den Vorwürfen gegen W. konnten vor Gericht gestern nicht wirklich weiterhelfen. Weil die Richter der 1. Großen Strafkammer erhebliche Probleme hatten, die Aussagen von S., der vom Angeklagten im Juli 2013 in der Justizvollzugsanstalt Krefeld mehrfach angegriffen worden sein soll, einzuordnen, muss nun ein psychiatrischer Gutachter die Einlassungen von S. bewerten. Demnach hatte das Gericht konkrete Anhaltspunkte, dass die Glaubwürdigkeit des Zeugen aufgrund von psychischen Belastungen anzuzweifeln ist.
Laut Anklage soll W. sein Opfer im Juli 2013 mit einem erhitzten Feuerzeug am Oberarm verbrannt, ihn dann vom Stuhl gerissen und auf seinen Kopf eingetreten haben. Zudem soll er sein Opfer zum Oralsex gezwungen haben.
Ob die Taten wirklich so geschehen sind, wie angeklagt, konnte das Gericht somit auch gestern nicht in Erfahrung bringen. Die Verhandlung wird fortgesetzt, sobald das Gutachten zur Bewertung der Zeugenaussage von S. vorliegt.