Gericht Mann soll Zellengenossen mit Gürtel gewürgt haben

Kein Urteil im Fall des 22-Jährigen. Opfer kam nicht ins Gericht.

Der Fall wird im Landgericht Krefeld verhandelt.

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Krefeld. Gewalt unter Häftlingen gibt es auch in der Justizvollzugsanstalt Krefeld. Am Montag musste sich die 1. Große Strafkammer am Landgericht Krefeld mit dem Fall eines 22-jährigen Krefelders befassen, der seinen Zellengenossen mehrfach angegriffen haben soll. Laut Anklage soll er den Mann im Juli 2013 mit einem erhitzten Feuerzeug am Oberarm verbrannt, ihn dann vom Stuhl gerissen und auf seinen Kopf eingetreten haben. Anschließend soll der 22-Jährige sein Opfer aufgefordert haben, sich selbst mit einem Gürtel zu würgen. Als der Mann das ablehnte, soll er ihn zum Oralsex gezwungen haben.

An einem weiteren Tag im Juli 2013 soll er den anderen Häftling erneut geschlagen, mit einem Gürtel gewürgt und mit einer Rasierklinge verletzt haben. Aus Angst vor dem Angeklagten soll der Mann diese Peinigungen erduldet haben.

Der 22-Jährige machte vor Gericht von seinem Schweigerecht Gebrauch. Ob die Taten wirklich so geschehen sind, wie angeklagt, konnte das Gericht vorläufig nicht in Erfahrung bringen. Denn der Hauptbelastungszeuge erschien nicht. Er soll am Mittwoch polizeilich vorgeführt werden — wenn er gefunden wird. Zwei ehemalige Mitgefangene des Angeklagten sagten als Zeugen aus. Einer von ihnen erzählte, dass auch er bereits mit dem 22-Jährigen aneinandergeraten sei. Er habe den Angeklagten allerdings auch provoziert. Als der ihn dann mit einer Gabel bedrohte, habe er ihn in den Bauch getreten.

Der andere Zeuge war für eine Nacht mit dem Angeklagten und seinem mutmaßlichen Opfer in einer Zelle. Die beiden hätten sich aber nur mit Kissen geboxt. Von den angeklagten Taten habe er nichts mitbekommen. Die könnten auch zu einem anderen Zeitpunkt passiert sein.

Einen Einblick gab es noch in das Vorstrafenregister des Angeklagten. Insgesamt sechsmal hatte er schon Berührung mit der Justiz. Unter den Straftaten sind Drogen- und Gewaltdelikte, aber auch das Erschleichen von Leistungen und Sachbeschädigung. Eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und einem Monat musste er bereits absitzen. In dieser Zeit sollen auch die Übergriffe passiert sein. Das Verfahren wird am Mittwoch fortgesetzt. sp