Gericht Angeklagter Gewalttäter muss in Klinik

Krefeld. Dem Gericht blieb nichts anderes übrig, als einen 55-jährigen Krefelder in einem psychiatrischen Krankenhaus unterbringen zu lassen. Der psychiatrische Sachverständige hatte eine chronisch krankhafte seelische Störung festgestellt, die mit einer Intelligenzminderung den Kriterien des Schwachsinns entspreche.

Foto: Archivbild Andreas Bischof

Eine offene Form der Unterbringung hätte die Einsicht des Mannes erfordert und die Bereitschaft, die nötigen Medikamente einzunehmen. Beides ist nicht der Fall. „Sperren Sie mich weg“, forderte er den Richter auf. Das sei ihm lieber, als unter Medikamenten wie ein Roboter herumzulaufen. Im April hatte seine Psychose einen Schub erfahren. Innerhalb weniger Tage attackierte er Menschen und randalierte.

Eine Geschädigte berichtete, der Angeklagte habe ihr eine Ohrfeige versetzt, worauf sie gegen ein Bauschild fiel. Noch heute sei sie wegen Angstzuständen und Schlaflosigkeit in Behandlung. Schlimmer traf es einen Rentner, der wegen eines Stromausfalls den Sicherungskasten aufsuchte. „Als ich die Tür des Raumes öffnete, hatte ich schon eine Faust im Gesicht“, sagte er aus. Infolge weiterer Attacken sei er eine Treppe heruntergefallen.

Er verbrachte 42 Tage im Krankenhaus. Straftaten ziehen sich durch das Leben des Beschuldigten: von Diebstahl über Beleidigung und schwere Brandstiftung bis zu sexuellem Kindesmissbrauch. Formal ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Sachbeschädigung. Die Staatsanwältin ging aber davon aus, dass der Angeklagte zur Tatzeit schuldunfähig war. Das bestätigte der Sachverständige.

Die Psychose des Mannes sei bis 1981 zurückzuverfolgen. Schon die Familienverhältnisse waren problematisch. Als Kind unter acht Geschwistern habe er den frühen Selbstmord des Vaters, den Drogentod eines Bruders und den Tod von Mutter und Stiefvater erlebt. Er habe Wahnvorstellungen, sagte der Sachverständige. So glaubt er, sich in ein Tier zu verwandeln und dass die Polizei Gas in seine Zelle geleitet habe. Auch sei er suizidgefährdet. Entsprechend ungünstig fiel die Prognose des Gutachters aus, zumal Drogen- und Alkoholprobleme eine Rolle spielen. Selbst die Verteidigerin hielt eine Unterbringung für unvermeidlich. wop