Krefeld Zocker-Aus bedroht Krefelder Eigentümer

Die Spielhallen-Reform bringt auch Vermieter in Krefeld in Schwierigkeiten. Die Stadt ist immer noch ohne Plan wie es weitergehen soll.

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Krefeld. Keine Idee, kein Plan, dabei tritt in knapp zehn Tagen der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Und der fordert die Verwaltung bekanntlich auf, neue Abstandsregelungen für den Spielerschutz durchzusetzen. 350 Meter Minimum zwischen den Spielhallen mit maximal zwölf Geräten pro Standort. Weil es bei der rein rechnerisch erforderlichen Reduzierung der Daddelbuden von 63 auf nur neun noch kein rechtssicheres Verfahren gibt, steht die Verwaltung vor einer Klagewelle. An den Standorten hängen Arbeitsplätze, Existenzen und vertragliche Bindungen. Branchenprimus Gauselmann hat angekündigt, um jede einzelne Halle zu kämpfen. Und jetzt tritt die Interessenvertretung der Hausbesitzer auf den Plan. Haus und Grund-Geschäftsführer Michael Heß warnt vor einem noch viel größeren Dilemma.

Herr Heß, wie viele Vermieter von Spielhallen-Ladenlokalen sind Haus und Grund-Kunden in Krefeld?

Michael Heß: Wir haben keine genauen Zahlen. Wir schätzen jedoch aufgrund der vielfachen Rückmeldung zu diesem Thema, dass ein Drittel der betroffenen Ladenlokal-Vermieter Mitglied unseres Verbandes sind.

Ist dieses Thema nicht bundesweit von Bedeutung. Wie geht der Verband damit um?

Heß: Das Thema, dass perspektivisch etwa 20 Prozent weniger Flächen für den stationären Einzelhandel in Innenstädten benötigt werden, ist, da in vielen Fällen unsere Verbandsmitglieder betroffen sind, ein großes Thema in unserem Verband bundesweit. Ein Teilaspekt, der nun noch hinzutritt, ist das Thema der Spielhallen. Die Belebung von Innenstädten wurde bis dato nicht ausreichend berücksichtigt. Darüber hinaus stellt sich grundsätzlich die Frage nach der Sinnhaftigkeit der gesetzlichen Regelung, die nun Ursache für die beabsichtigte Schließung von Spielhallen ist. Haus und Grund Deutschland versucht gerade unter Einbezug des Feedbacks der lokalen Vereine verschiedene Strategien zu entwickeln, um belebte Innenstädte im weiteren Sinne auch in Zukunft möglich zu machen.

Wie können Sie Ihren Kunden helfen, zu was würden Sie raten?

Heß: Bei Bestandsmietverhältnissen mit Spielhallenbetreibern kann nur abgewartet werden, ob und wenn ja wie die Stadt das Thema angeht. Klar ist auch, dass viele Vermieter sich zum einen überlegen werden, derzeit eine Neuvermietung an einen Spielhallenbetreiber vorzunehmen oder aber auch bestehende Mietverträge zu verlängern. Sofern eine Kündigungsmöglichkeit besteht und ein Ersatzmieter gefunden werden kann, ist es nachvollziehbar, dass ein Vermieter den Ersatzmieter vorziehen wird.

Ist es denkbar, dass es bei Schließungen neben Klagen der Spielhallenbetreiber auch Klagen der Hausbesitzer respektive Vermieter gibt?

Heß: Formaljuristisch wird es so sein, dass der Spielhallenbetreiber als Mieter nach Entzug seiner Konzession gezwungen wäre, das Mietverhältnis mit dem Vermieter aufzukündigen. Oftmals werden jedoch gerade im Gewerberaum langfristige Laufzeiten von fünf oder mehr Jahren vereinbart, so dass ein Mieter zwar seinen Betrieb nicht mehr aufrechterhalten könnte, jedoch gezwungen wäre, den Mietvertrag zu erfüllen. De facto bedeutet dies jedoch selbstverständlich in vielen Fällen, dass im Endeffekt der Vermieter auf seiner Mietforderung sitzenbleibt, da der Spielhallenbetreiber mangels Geschäftsbetrieb die Mietforderung schlicht nicht wird erfüllen können. Dies bedeutet dann jedoch auch für den Vermieter, dass er selbst gegebenenfalls in finanzielle Schwierigkeiten gerät, da, beispielsweise aufgrund von in die Immobilie getätigten Investitionen, die vertraglich vereinbarten Mietzahlungen benötigt werden. Planungssicherheit für Vermieter sieht anders aus!

Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass die Stadt nach fünfjähriger Übergangsfrist immer noch keine rechtssichere Strategie für alle Beteiligten entwickelt hat?

Heß: Ehrlich gesagt kann ich ein gewisses Verständnis für die fehlende Strategie der Stadt insofern aufbringen, als dass die gesamte Rechtslage bis heute höchst umstritten ist. Dies beginnt ja bereits bei der Frage, ob derzeit und falls ja in welchem Umfang ein gültiger Glücksspielstaatsvertrag besteht. Die einzige Vorsorgestrategie der Stadt konnte in den letzten Jahren unseres Erachtens daher nur darin bestehen, zumindest keine Neuansiedlung von Spielhallen zu genehmigen, die die nun mutmaßlich geltenden Vorschriften, insbesondere Abstands-Vorgaben, nicht einhalten.

Wie wird sich die Stadt Ihrer Prognose nach aufstellen?

Heß: Hier halte ich es mit Mark Twain, der gesagt hat, dass Prognosen insbesondere deswegen schwierig sind, weil sie die Zukunft betreffen. Aus unserer Sicht gibt es aufgrund der höchst umstrittenen Rechtslage keinen abgesicherten Rechtsweg, den die Stadt derzeit beschreiten könnte. Allenfalls kann einvernehmlich versucht werden, eine Lösung im Einzelfall zu finden beziehungsweise zukünftig entsprechende Genehmigungen der mutmaßlichen Rechtslage auszurichten.