Oberverwaltungsgericht An Wunschschule in Mettmann abgelehnt - Gericht entscheidet über Schulplatz-Klage

Münster · Vor dem Oberverwaltungsgericht streitet eine Mutter um die Aufnahme ihres Sohnes an einer Gesamtschule. Am Mittwoch wollen sich die Richter in Münster mit dem Fall befassen.

Nicht immer klappt es mit einem Platz an der Wunschschule.

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Die Frau aus Essen hatte den Viertklässler zum Schuljahr 2017/2018 an der weiterführenden Schule im benachbarten Heiligenhaus im Kreis Mettmann anmelden wollen. Die Schule lehnte den Jungen jedoch mit dem Hinweis auf zu viele Bewerber ab. Die Richter in Münster müssen jetzt prüfen, ob die Schulleiterin das Aufnahmeverfahren ordnungsgemäß durchgeführt hat.

Wenn Schulen mehr Anmelder als Plätze haben, gibt es eine Reihe von Entscheidungskriterien. Gesamtschulen müssen zum Beispiel darauf achten, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen leistungsstarken und leistungsschwächeren Schülern zu haben. Auch der Schulweg oder ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis können als Entscheidungsgrundlage dienen, Schüler aufzunehmen oder abzulehnen.

Experten zufolge ist der Streit um Schulplätze kein Einzelfall. Gerade an Gesamtschulen ist die Nachfrage in den vergangenen Jahren nach Plätzen regelmäßig größer als das Angebot. Die Anmeldephase für die weiterführenden Schulen beginnt in der Regel nach der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse im Februar.

(dpa)