Erkrath Neanderhöhe: Politik lehnt Erbbaurecht ab

Erkrath. · Mit den Stimmen von CDU und BmU hat der Ausschuss einen Bürgerantrag abgelehnt, der den Verkauf der Fläche verhindern wollte. Die Unterschriftensammlung der Gegner gilt rechtlich als unzulässig.

Die Neanderhöhe soll bebaut werden, im Hintergrund ist die Firma Timocom zu sehen.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Trotz monatelanger Proteste von Bürgerinitiativen und Umweltschutzvereinen hatte der Rat 2019 beschlossen, einen weiteren Teil der Neanderhöhe an der Hochdahler Straße als Gewerbegebiet auszuweisen. Eine Unterschriftensammlung für ein Bürgerbegehren wurde als unzulässig abgelehnt. Doch die Naturschützer geben nicht auf.

So fordert ein neuer Bürgerantrag, die Gewerbefläche per Erbbaurecht zu vergeben, statt sie zu verkaufen. Zur entscheidenden Beratung im Haupt- und Finanzausschuss erschienen mehr als 20 Bürger, darunter die Unterzeichner des Bürgerantrags, Elmar Stertenbrink, Philipp Kloevekorn und Sabine Börner.

„Verschiedene Gruppen konkurrieren um die knappe Ressource Land“, erklärte Elmar Stertenbrink zur Begründung. Man müsse ökologische, ökonomische und soziale Interessen ins Gleichgewicht bringen. „Wir bieten Ihnen eine Idee, die namhafte Städte schon praktizieren“. Philipp Kloevekorn ging ins Detail: „Wir schlagen Erbbaurecht vor, um Leerstände zu vermeiden und Bodenspekulationen zu verhindern“.

Der Erbbaurechtsnehmer zahlt eine jährliche Pachtgebühr

Das Erbbaurecht ist eine alte Rechtsform, bei der der Eigentümer und Erbbaurechtsgeber einem Nutzer die Verfügung über ein Grundstück, etwa zur Bebauung, für in der Regel 99 Jahre überlässt.

Dafür zahlt der Erbbaurechtsnehmer eine jährliche Pachtgebühr, den sogenannten Erbbauzins. Nach heutigem Stand liegt der Zinssatz bei 3,5 Prozent, das wären bei einem Grundstückswert von 3,17 Millionen Euro etwa 111 000 Euro im Jahr.

„Ich denke, die städtische Haushaltslage ist nicht so schlecht, als dass man sofort handeln und die Fläche verkaufen müsste“, argumentierte Kloevekorn. Wichtig sei, dass die Stadt im Falle einer Geschäftsaufgabe des Investors wieder Zugriff auf das Grundstück bekomme, um Leerstände zu verhindern.

Sabine Börner zitierte Hans-Jochen Vogel (SPD), nach dem Grund und Boden im Sinne des Gemeindewohls vor den Kräften des Marktes geschützt werden müsse. Reinhard Knitsch (Grüne) fand die Ausführungen der Bürger „sehr überzeugend“. „Wenn nur der Investor entscheidet, entstehen Spekulationsgeschäfte. Man muss endlich aus Fehlern lernen“, so Knitsch.

Die Verwaltung um Kämmerer Thorsten Schmitz hat die Rechtslage geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das Erbbaurecht in diesem Fall mehr Nachteile als Vorteile bringt. Selbst, wenn man die Dauer auf 60 Jahre begrenze, sei die Stadt in dieser Zeit außen vor. Es gebe zu viele Schwierigkeiten bei der Gestaltung eines Erbbaurechtsvertrages, so dass es für Investoren unattraktiv sei. Wolfgang Jöbges (CDU) mutmaßte, dass dies das Ziel der Antragsteller sei: Durch die Hintertür die Bebauung der Neanderhöhe doch noch zu verhindern. Auch Detlef Ehlert, dessen SPD zunächst gegen die Bebauung gestimmt hatte, gab zu bedenken: „Wir haben große Probleme damit, Entscheidungen, die von großem Interesse für die Stadt sind, mit Tricks wieder rückgängig zu machen“. Die Aktivisten sprachen von „Unverschämtheit, wie mit engagierten Bürgern umgegangen“ werde.

Nach einer Sitzungsunterbrechung stimmte die SPD dann doch mit den Grünen und Inge Berkenbusch (FDP) für den Bürgerantrag. Durch die Stimmen von CDU, BmU und den Bürgermeister fiel die Entscheidung schließlich knapp gegen das Erbbaurecht.

Letztlich brauche die Stadt sowohl die Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf als auch die zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen.