Discounter klagt gegen Stadt Erkrath
Wegen einer verweigerten Baugenehmigung für ein Geschäft im Gewerbegebiet droht ein Rechtsstreit.
Erkrath. Ein großer Lebensmitteldiscounter versucht schon seit Jahren, im Alt-Erkrather Gewerbegebiet Wimmersberg einen etwa 800 Quadratmeter großen Supermarkt zu bauen. Dazu kommen soll eine 1200 Quadratmeter große Fläche, auf der 97 Autos parken könnten. Aldi ist bereits ganz in der Nähe, vor wenigen Jahren wurde Penny am Bahnhof eröffnet.
Der entsprechende Bau-Vorantrag für ein Gelände an der Schlüterstraße wurde von der Verwaltung allerdings abgelehnt. Begründung: Der derzeitige Bebauungsplan lasse derartige Veränderungen nicht zu. Hintergrund ist das Einzelhandelskonzept der Stadt Erkrath, dass Supermärkte außerhalb der Zentren nicht zulässt, um die bereits bestehenden Geschäfte nicht in ihrer Existenz zu gefährden.
Das Thema dürfte gerade in Alt-Erkrath von hoher Brisanz sein. Denn erst vor wenigen Wochen hat dort der Kaiser‘s Supermarkt geschlossen. Seitdem beklagen sich die Händler der Bahnstraße über mehr Leerstände und weniger Publikum.
Nicht erst mit der Änderung des Bebauungsplans Wimmersberg vom 5. September reagiert die Stadt auf diese Entwicklungen. Konkurrenz zum Einzelhandel der Innenstadt darf im Gewerbegebiet nicht mehr neu angesiedelt werden („Veränderungssperre“). Bestehende Märkte wie Aldi und Penny genießen jedoch Bestandsschutz.
Das Gewerbegebiet als solches soll trotzdem städtebaulich geordnet und weiterentwickelt werden. Dazu gehört etwa, Bordelle und andere Vergnügungsstätten wie Spielhallen — die in Gewerbegebieten sonst ausnahmsweise erlaubt sind — zu verbieten. Die Stichstraße von der Schlüterstraße aus soll zur Verbindungsspange zur Helena-Rubinstein-Straße verlängert werden, außerdem sollen Am Wimmersberg neue Bäume und Sträucher gepflanzt werden.
Der Discounter Lidl klagt nun vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf auf Erteilung der versagten Bauvorbescheide. Das erfuhren jetzt die Mitglieder des Planungsausschusses auf ihrer vergangenen Sitzung. Bis zum Inkrafttreten der Veränderungssperre sei die Stadt verpflichtet gewesen, Baugenehmigungen zu erteilen.
Es bestünde ein Risiko, dass in der Vergangenheit entsprechende Ansprüche bestanden haben, erklärt die Verwaltung. Marc Göckeritz (Bündnis 90/Die Grünen) gab zu Bedenken, dass der Konzern „eine große Rechtsabteilung habe“ und Schadensersatzforderungen gegen die Stadt durchsetzen könnte. „Das ist möglich“ räumte Fachbereichsleiter Alexander Weis ein. Ob solche Forderungen durch die Versicherung gedeckt seien, konnte er nicht sagen.