Prozess in Düsseldorf Verschwundene Million: Parteien einigen sich

Erkrath · Kreissparkasse Düsseldorf und Provinzial beenden ihren Rechtsstreit im Rahmen eines Vergleichs. 

Aus dieser Filiale der Kreissparkasse Erkrath verschwanden im Juni 2019 insgesamt 934 000 Euro.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

(dne) Im Gerichtsprozess um die aus einer Bankfiliale verschwundene Million von Erkrath haben sich die Kreissparkasse Düsseldorf und die Provinzial Versicherung außergerichtlich geeinigt. Das teilte die Sprecherin des Düsseldorfer Landgerichts, Vera Drees, auf Anfrage mit. Bereits vor einigen Tagen war der für den 17. November vorgesehene, nächste Hauptverhandlungstag aus dem Terminplan des Gerichts gestrichen worden.

Über Details der Einigung haben die Beteiligten Stillschweigen vereinbart. Noch einmal wollen sie mit dem Vorgang nicht durch die Medien getrieben werden. Zur Erinnerung: Im Juni 2019 waren aus dem Tresorraum der Erkrather Kreissparkassen-Filiale an der Bahnstraße 934 000 Euro verschwunden. Im Prozess hieß es: Gegen Mittag habe ein Geldbote 452 000 Euro gebracht – 482 000 Euro lagen bereits in Erkrath parat. Man habe den Filialbestand aufstocken und Geldautomaten befüllen wollen. Drei Mitarbeiter der Filiale waren bei den Ermittlungen im Juni 2019 in Verdacht geraten. Eine Bankangestellte hatte den Tresor der Filiale damals leer vorgefunden, als sie abends die Tageseinnahmen hatte einschließen wollen. In dem Zivilverfahren vor dem Düsseldorfer Landgericht trat die Kreissparkasse Düsseldorf als Klägerin auf. Sie wollte die gestohlenen 934 000 Euro von ihrer Versicherung, der Provinzial, erstattet bekommen. Doch die Versicherung stellte sich quer. Zum Prozessauftakt gab der Anwalt der Provinzial dies als Grund an: Es gebe Zweifel daran, dass die Tür zum Tresorraum ordnungsgemäß verschlossen gewesen sei. In einem solchen Fall hätte die Versicherung lediglich 10 226 Euro auszahlen müssen. So sei es im Vertrag mit der Kreissparkasse Düsseldorf festgelegt gewesen.

Im Vorfeld des Zivilverfahrens hatte das Gericht selbst einen Vergleich zwischen Klägerin und Beklagten angeregt. Die Kreissparkasse hatte die Erstattung von 40 Prozent des Streitwerts (374 000 Euro) durch die Provinzial wohl damals ausgeschlagen.