Erkrather Tagesmütter fürchten Kundenverlust
Eltern, die nicht arbeiten gehen, müssen begründen, wenn ihr Kind länger als drei Stunden am Tag von einer Tagesmutter betreut werden soll. Viele wandern in Kitas ab.
Erkrath. Eltern, die nicht berufstätig sind und ihr Kind bei einer Tagesmutter unterbringen wollen, können das nur rund drei Stunden am Tag tun.
Für jede weitere Stunde müssen die Eltern sich die Genehmigung beim Jugendamt holen.
Das ist nur einer der Kritikpunkte an der neuen Satzung für Tagespflegepersonen, die die Vertreterin der Tagesmütter, Anemone Hansen, in der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Dienstagabend vorbrachte.
Eltern, die diesen Nachweis nicht erbringen können, würden in die Kindergärten abwandern, wo ein Nachweis über Betreuungsbedarf nicht zu erbringen sei, kritisierte Hansen. „Wir verlieren dadurch Kunden.“ Außerdem seien Kinder, die nur 16 Stunden in der Woche zur Betreuung kommen, wirtschaftlich weniger attraktiv für viele Tagesmütter und -väter.
In der neuen Satzung, die voraussichtlich im Januar in Kraft tritt, wurde diese Nachweispflicht trotz langer Diskussion zwischen Tagesmüttern und Jugendamt nicht aufgehoben.
Jugendamtsleiter Uwe Krüger betonte, dass es in der Praxis bisher keine Beschwerden von Eltern zu Benachteiligungen gegeben habe. „Wenn einer mehr Betreuung braucht und mir einen plausiblen Grund dafür nennt, beispielsweise, weil die Oma schwer krank ist, stelle ich mich doch nicht quer.“
Positiv nahmen die Tagesmütter auf, dass Großtagespflegestellen künftig einen Mietkostenzuschuss erhalten können. Für die zurzeit sieben Großtagespflegestellen bedeutet das einen Zuschuss von insgesamt 21 000 Euro im Jahr.
Für Stellen wie die „Zwergenvilla“ an der Hochdahler Straße mit 92 Quadratmetern Betreuungsfläche gibt es bei 640 Euro Kaltmiete monatlich einen Zuschuss von 320 Euro. „Das ist sehr positiv“, sagt Hansen.
Allerdings müssen die Tagesmütter eine Vertretungslösung gewährleisten, was bisher Sache der Stadt war. Außerdem müssen mindestens sechs Erkrather Kinder betreut werden.
Gleichstellungsbeauftragte Annegret Pollmann kritisierte das: „Ich sehe ein Problem, wenn künftig nur noch Erkrather Kinder betreut werden, damit ein Mietkostenzuschuss bewilligt werden kann“, sagte sie.
„Besonders Angestellte mit schwierigen Arbeitszeiten sind auf eine individuelle Betreuung vor Ort angewiesen.“ Tagespflegestellen können diese bieten — ein weicher Standortfaktor für viele Firmen, betonte Pollmann.