Mann schickt Freundin auf den Strich und schlägt sie brutal
Prozess in Wuppertal: Rumänischer Angeklagter zwang seine Lebensgefährtin, in einem Erkrather Großbordell anzuschaffen.
Erkrath/Wuppertal. Es begann als Sandkastenliebe und endete im Rotlichtmilieu. Genau genommen im Bordell „Magnum“ an der Heinrich-Hertz-Straße, das durch opulente Werbeplakate von sich Reden gemacht hatte. Gestern wurde vor dem Wuppertaler Landgericht eine vermeintliche Liebesgeschichte verhandelt, die den Angeklagten direkt vom Bordell aus hinter Gitter gebracht hatte und seine ehemalige Freundin dazu, irgendwo in Spanien unterzutauchen.
Zwischen dem Sandkasten und der Parallelwelt im Erkrather Industriegebiet lagen etliche Jahre, in denen der Angeklagte seine Geliebte zur Prostitution gezwungen hatte. Selbst geschieden und Vater eines kleinen Sohnes, hatte sich der Rumäne zusammen mit seiner Jugendliebe eine Zukunft in Deutschland vorgestellt. Kinder, Hauskauf, Familie: All das sei Bestandteil eines gemeinsamen Plans gewesen. Dazu gehörte die Idee, für das nötige Geld die Geliebte auf den Strich zu schicken. Als die Frau das nicht mehr wollte, scheint die Sache aus dem Ruder gelaufen zu sein. Es folgten Kontrollanrufe auf dem Handy, irgendwann auch Schläge mit Fäusten oder der Gürtelschnalle ins Gesicht — und am Ende Fußtritte. Einer dieser gewalttätigen Übergriffe des Mannes endete damit, dass das bewusstlose Opfer vom Angeklagten unter die Dusche geschleift wurde.
Als die Frau die Gewaltexzesse nicht mehr aushielt, rief sie vom Erkrather Bordell aus die Polizei. Es folgte die Verhaftung des Gewalttäters und eine Anklage vor dem Wuppertaler Amtsgericht wegen schweren Menschenhandels in Tateinheit mit Zuhälterei und gefährlicher Körperverletzung. Das Urteil: Zwei Jahre und zehn Monate Freiheitsentzug. Dagegen hatte die Verteidigerin des Angeklagten Berufung eingelegt. Begründung: Das in Spanien untergetauchte Opfer habe vor Gericht nicht als Zeugin aussagen wollen. Daher lasse sich nicht klären, ob die fernmündlich mitgeteilten Angaben der Wahrheit entsprächen. Dazu sei auch nicht sicher feststellbar, ob sich das Opfer — wie behauptet — in psychotherapeutischer Behandlung befinde. Aus diesem Grund wollte die Verteidigerin für ihren Mandanten einen Freispruch erwirken.
Gestern begann das Berufungsverfahren.