Kirche Wuppertaler Seelsorger wegen Missbrauchs angeklagt

Köln/Wuppertal · Der Priester war später in Wuppertal beschäftigt.

Der Priester ist vor dem Kölner Landgericht angeklagt.

Foto: dpa/Marius Becker

Beim Kölner Landgericht ist eine Anklage wegen schweren sexuellen Missbrauchs eingegangen, den ein ehemaliger Wuppertaler Seelsorger begangen haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 69 Jahre alten Priester vor, in den 90er Jahren seinen sechs bis 13 Jahre alten Nichten sexuelle Gewalt angetan zu haben. Der Priester war später in Wuppertal beschäftigt. Stadtdechant Bruno Kurth sagte, er sei entsetzt über die Vorwürfe.

Jan Orth, Sprecher des Kölner Landgerichts, bestätigt, dass 31 Fälle angeklagt sind. Der Priester soll die Mädchen im Intimbereich berührt und versucht haben, mit ihnen Geschlechtsverkehr zu haben. Die Taten sollen in Gummersbach passiert sein.

Die Nichten erstatteten 2010 Anzeige, zogen diese dann aber wieder zurück. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen daraufhin ein. 2019 entschlossen sich die heute erwachsenen Frauen doch zur Aussage, die Ermittlungen wurden wieder aufgenommen.

Der Fall wurde auch kirchenintern erneut Thema: Das Erzbistum Köln lässt solche Fälle unabhängig untersuchen, Kardinal Woelki untersagte dem Seelsorger die Ausübung seines priesterlichen Dienstes. Zudem lässt er sogenannte Altfälle aufarbeiten. Dabei wird auch das Verhalten des ehemaligen Vorgesetzten und heutigen Erzbischofs von Hamburg, Stefan Heße, geprüft.

Als die Vorwürfe 2010 auftauchten, war der Priester in Wuppertal beschäftigt. Er wurde beurlaubt, nach Einstellung der Ermittlungen kam er 2011 wieder in den Dienst. Die katholische Kirche bezahlte laut Erzbistum Köln damals die Anwaltskosten für den Beschuldigten. Bruno Kurth sagt, der Priester habe ihm damals selbst von den Vorwürfen berichtet und gesagt, da sei nichts dran. Er habe ihn als Seelsorger geschätzt und gern mit ihm gearbeitet, erklärt Kurth: „Ich habe ihm geglaubt.“ Für alle, die ihn kennen, seien die Vorwürfe jetzt ein schwerer Schlag. Er sagt auch: „Die Kirche hätte reagieren müssen.“ Heute würde in solchen Fällen auch ein kirchliches Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Das Gericht muss die Anklage nun prüfen und über die Zulassung entscheiden. Wann es zum Prozess kommt, steht noch nicht fest. kati/sap