Neueröffnung des Weidenhofes stockt wegen des Lärmschutzes
Investor hält nach wie vor an seinem Vorhaben fest. Er will dort ein Restaurant eröffnen.
Erkrath. Einst war er der Treffpunkt in Erkrath. Ein prunkvolles Lokal, in der Hochzeiten und Geburtstage gefeiert wurden und sich Skatrunden und Kegelclubs trafen. Heute ist der Weidenhof an der Ecke Kreuzstraße/Neanderstraße eine der bekanntesten Ruinen in der Stadt, die im letzten Jahrzehnt stark verfallen ist — bis sich vor zwei Jahren der Eigentümer Horst Ksiensyk anschickte, das zu ändern.
Ein gehobenes Schnellrestaurant plante er dort zu eröffnen, Baugerüste und ein Container für Bauschutt signalisierten endlich Fortschritt. Doch seit einigen Monaten scheint wieder Stillstand zu herrschen. In Internetforen wird gerätselt, ob das Vorhaben aufgegeben wird oder ob der Eigentürmer das Gebäude gar vom Regen durchnässen lassen und dann abreißen will.
Dem ist nicht so. Ksiensyk ist nach wie vor motiviert und hat an seinen Plänen nichts geändert. „Im Moment sind die Arbeiten unterbrochen“, räumt er allerdings auf WZ-Nachfrage ein. Grund sind die Öffnungszeiten, an die er sich mit seinem Restaurant halten soll, so es dann eröffnet. „Ich soll um 22 Uhr schließen“, ärgert sich Ksiensyk. „Keiner kann von mir erwarten, dass ich eine Million investiere und dann meine Gäste um 22 Uhr rauswerfe. Vorher war das Lokal auch bis 1 Uhr geöffnet.“
Trotz der Schwierigkeiten will der Investor an dem Objekt festhalten. „Die Ecke wird fertig ausgebaut. Ich werde ganz sicher dort ein Restaurant eröffnen“, betont er. „Aber bevor ich die Probleme, die aufgetreten sind, nicht gelöst habe, macht es keinen Sinn weiterzuarbeiten. Das liegt aber an der Gesetzgebung, nicht an der Stadtverwaltung.“ Auch mit den Nachbarn gebe es Meinungsschwierigkeiten.
„In NRW gibt es ein Landesimmissionsgesetz. Das besagt, dass von 22 bis 6 Uhr die Nachtruhe eingehalten werden muss“, erklärt Helmuth Hentschel, Leiter des Erkrather Bauaufsichtsamts. „Um den Weidenhof herum ist viel Wohnbebauung. Die Anwohner dürfen nicht beeinträchtigt werden“, stellt Hentschel klar.
Es sei damit zu rechnen, dass die Gäste sich beim Verlassen des Lokals unterhalten, Autotüren zuschlagen und Motoren starten. „Da kollidieren die wirtschaftlichen Interessen des Betreibers mit den Interessen der Anwohner“, stellt Hentschel fest. Dass in diesem Fall eine Sondergenehmigung erteilt wird, könne er sich nicht vorstellen.
„Aus Sicht der Bauaufsicht ist das kein schöner Anblick“, so Hentschel, „besonders an dieser exponierten Lage, wo viele vorbeifahren.“ Die Landesbauordnung sehe jedoch vor, dass innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung mit den Bauarbeiten begonnen werden muss, nicht dass sie in diesem Zeitraum abgeschlossen werden müssen. „Wir müssen nur darauf achten, dass die Baustelle richtig abgezäunt ist“, sagt Hentschel. „Aus sicherheitstechnischen Gründen gibt es keinen Grund zur Beanstandung.“
Horst Ksiensyk ist jedenfalls zuversichtlich. „Ich führe positive Gespräche mit der Stadt“, sagt er und rechnet damit, dass bis zum Jahresende entschieden ist, wie es genau weitergeht. „Wir sind guter Dinge.“