Erkrath Neanderhöhen-Gegner wollen Erbpacht
Erkrath. · Die Bebauung soll diesmal nicht verhindert werden, sondern den Protestlern schwebt nun eine Grundstücksvergabe per Erbpachtrecht vor. Dazu wollen sie in Erkrath ein Bürgerbegehren anstreben.
Bei der Beratung ihres Bürgerantrags zur Verpachtung der Gewerbeflächen auf der Neanderhöhe im Hauptausschuss waren die Antragsteller Sabine Börner, Philipp Kloevekorn und Elmar Stertenbrink sehr überrascht über den offenen Diskussionsverlauf und das anschließende Abstimmungsergebnis. Zwar wurde ihr Antrag mit einer knappen Mehrheit von acht zu sieben Stimmen abgelehnt. Dass aber neben den Grünen auch FDP und SPD zu Befürwortern ihres Antrags wurden, hat die Initiatoren begeistert.
Antragsteller möchten, dass Erkraths Bürger entscheiden
Ihr Bürgerantrag war ein Appell an die Verwaltung, das städtische Grundstück auf der Neanderhöhe nicht etwa zu verkaufen, sondern im Rahmen des Erbbaurechts zu vergeben. Dadurch könnten Leerstände verhindert werden, falls ein Unternehmen das Gewerbegebiet wieder verlasse. „Das knappe Abstimmungsergebnis im Ausschuss zeigt uns, dass es keine eindeutige Meinung gibt. Da es sich um ein wichtiges Thema für die städteplanerische und wirtschaftliche Zukunft der Stadt handelt, sind wir der festen Überzeugung, dass diese Entscheidung von den Bürgerinnen und Bürgern getroffen werden sollte“, unterstreichen die Antragsteller. Zu diesem Zweck wollen sie nun ein Bürgerbegehren starten. Derzeit werde noch die Fragestellung ausgearbeitet, dann würden Unterschriften gesammelt.
„Dass das Erbbaurecht ein sehr abstraktes Thema mit viel Erklärungsbedarf ist, wissen wir“, sagt Philipp Kloevekorn, und ergänzt: „Dass wir es dennoch geschafft haben, fast die Hälfte der Mitglieder des Ausschusses zu überzeugen, zeigt uns, dass wir auch in der Bürgerschaft viele Befürworter für unseren Vorschlag finden werden.“ Es gehe darum, dass die Stadt auf jeden Fall Eigentümerin der auf der Neanderhöhe entstehenden weiteren Gewerbeflächen bleibe, erklärt Elmar Stertenbrink.
Denn so habe die Stadt, was immer auch geschehe, das Ruder in der Hand und könne bei Leerstand schneller wieder neues Gewerbe auf einer bestehenden Fläche ansiedeln und müsse keine weiteren Freiflächen mehr versiegeln. „Letztlich lassen sich so die noch bestehenden Freiflächen entlasten“, ergänzt Sabine Börner, „und die Natur behält ihren Platz in Erkrath.“
Mitstreiter Elmar Stertenbrink ergänzt: „Wir brauchen Gewerbe und sind nicht grundsätzlich gegen seine Ansiedlung, wie es uns oft vorgeworfen wird. Aber wir möchten Unternehmen fördern, die sich dem Nachhaltigkeitskonzept anschließen und bereit sind, sich auf die Erbpacht einzulassen.“ Ökologische, ökonomische und soziale Interessen müssten ins Gleichgewicht gebracht werden.
Das Erbbaurecht ist eine alte Rechtsform, bei der der Eigentümer und Erbbaurechtsgeber einem Nutzer die Verfügung über ein Grundstück, etwa zur Bebauung, für in der Regel 99 Jahre überlässt. Dafür zahlt der Erbbaurechtsnehmer eine jährliche Pachtgebühr, den sogenannten Erbbauzins. Nach heutigem Stand liegt der Zinssatz bei 3,5 Prozent, das wären bei einem Grundstückswert von 3,17 Millionen Euro etwa 111 000 Euro im Jahr. Die Erkrather Verwaltung ist jedoch der Ansicht, dass das Erbbaurecht in diesem Fall mehr Nachteile als Vorteile bringen würde. Selbst wenn die Vertragspartner die Dauer auf 60 Jahre begrenze, sei die Stadt in dieser Zeit außen vor. Es gebe zu viele Schwierigkeiten bei der Gestaltung eines Vertrages, so dass es für Investoren unattraktiv sei.