Erkrath SPD lehnt Straßenbaubeiträge ab

Erkrath. · Eine rege Diskussion zum Thema Straßenbaubeiträge entwickelte sich in einer Gaststätte, in die die Sozialdemokraten eingeladen hatten. Bürger finden die Beiträge ungerecht.

Auch in Erkrath sind viele Straßen in einem schlechten Zustand.

Foto: Blazy, Achim (abz)

Im Hinterzimmer der Gaststätte „Ambiente im Neanderland“ hieß es an diesem Montagabend: zusammenrücken. Der Bürgerdialog über die Straßenbaubeiträge und den neuen Gesetzentwurf des NRW Landtages stieß in Erkrath auf großes Interesse. Viele waren der Einladung des SPD Ortsvereins gefolgt, um sich zu informieren und zu diskutieren. Die SPD Erkrath hatte sich dazu Verstärkung aus dem Landtag eingeladen. Neben Elisabeth Müller-Witt war vor allem der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Stefan Kämmerling ein kompetenter Gesprächspartner, da er sich mit dem Thema „Straßenbaubeiträge“ ausführlich befasst hat. Kämmerling erklärte zunächst, was es mit dem bisherigen Kommunalabgabengesetz auf sich hat.

Jede Kommune hat
eine andere Satzung

„Es verpflichtet die Kommunen, die Eigentümer an Straßenbaumaßnahmen zu beteiligen.“ Dieses System betrachtet die SPD als ungerecht, weil die individuelle finanzielle Leistungsfähigkeit sowie der Wert der Immobilie nicht berücksichtigt wird. Jede Kommune hat eine andere Satzung und verlangt Beiträge zwischen 50 und 80 Prozent. „Es ist also purer Zufall, was Sie zahlen“, meint Kämmerling. Der Straßenbaubeitrag führt häufig zu sozialen Härten und trifft oft Menschen mit kleinem oder mittlerem Einkommen, die von dem fünfstelligen Beitrag in existenzielle Notlagen geraten. Dazu kommt, dass der Verwaltungsaufwand bis zu zwei Dritteln der Einnahmen ausmacht. Viele Bescheide werden beklagt, 90 Prozent der Bescheide sind fehlerhaft.

Viele Bundesländer haben den Straßenbaubeitrag längst abgeschafft, andere eine Abschaffung angekündigt. In NRW würde die Abschaffung der Beiträge zwischen 112 und 127 Millionen Euro jährlich kosten. Die SPD sieht kein Problem darin, diesen Betrag aus dem NRW Haushalt zu finanzieren. In November 2018 hat die SPD-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Beitrags eingebracht. Vorgelegt hat die Landesregierung jedoch einen Gesetzentwurf, der die Beiträge für die Bürger durch ein Förderprogramm der Kommunen halbieren soll. Außerdem sollen Stundungen und Ratenzahlung einfacher möglich werden. Anliegerversammlungen werden Pflicht sowie ein Wege- und Straßenkonzept für fünf Jahre. „Warum hat die SPD das Gesetz nicht zu Krafts Zeiten eingeführt?“, wollte ein Bürger wissen. „Zu dieser Zeit gab es keine Bürgerinitiative und keine Petitionen zu diesem Thema“, antwortete Kämmerling. Darauf nahm eine Bürgerin aus Erkrath Stellung: „Man muss als SPD nicht warten, bis sich eine Volksinitiative gründet, um ungerechte Gesetze zu beseitigen.“ Einen Kritikpunkt am neuen Gesetz formulierte ein weiterer Bürger: „Die Verwaltungskosten werden weiter zwei Drittel ausmachen. Der mündige Bürger wird klagen, wenn er den Bescheid bekommt. Dazu kommt der Mehraufwand für das Stellen der Förderanträge.“ „Der Aufwand ist derselbe, er wird auch mehr durch die Anliegerversammlungen“, stimmte Kämmerling zu. „Die Bürger werden entlastet, der Aufwand für die Kommunen wird
steigen.“