Gericht bestätigt Urteil: Taxifahrer aus Mettmann muss ins Gefängnis
Mettmann. Der Bundesgerichtshof hat jetzt die Revision eines 36 Jahre alten Taxifahrers aus Mettmann verworfen, den das Landgericht Wuppertal im November für schuldig befunden hatte, eine 54 Jahre alte Frau vergewaltigt zu haben.
Damit muss der Mann für vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis.
Der Täter arbeitete als Taxifahrer in Mettmann. Das spätere Opfer war sein Fahrgast. Nach den Feststellungen des Gerichts hat der Angeklagte die damals 54-jährige Frau in der Nacht auf den 7. Oktober 2012 von Wülfrath nach Mettmann gefahren. Auf diesem Weg ist er in einen Feldweg abgebogen und hat die Frau dort vergewaltigt.
Die Ehefrau des Täters hatte während des Prozesses erfahren, dass die Staatsanwaltschaft bereits 2006 wegen einer Vergewaltigung in Ratingen gegen ihren Mann ermittelt hatte.
Der Richter informierte die Frau, dass ein zweiter Beschuldigter damals zugegeben habe, gemeinsam mit ihrem Mann junge Frauen im Internet kontaktiert zu haben. Bei einem Treffen soll es dann zu Übergriffen gekommen sein. Red