36-Jähriger aus Haan verurteilt Haaner Kinderschänder erhält hohe Haftstrafe

Haan · Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Angeklagter muss für acht Jahre und sechs Monate in Haft.

Der Richter am Wuppertaler Landgericht fand klare Worte gegenüber dem angeklagten Mann aus Haan.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Der Prozess gegen den 36-Jährigen hatte größtenteils unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden – vor allem auch, um das noch minderjährige Opfer zu schützen. Die mittlerweile 17-Jährige hatte den ehemaligen Lebensgefährten ihrer Mutter erst im vergangenen Jahr angezeigt. Die Mutter wiederum scheint ahnungslos gewesen zu sein, dass der damalige Partner ihr Kind missbraucht hat.

Die erste Tat soll zurückreichen bis ins Jahr 2013, da war das Opfer 8 Jahre alt. Die Mutter des Mädchens war schwanger mit einem gemeinsamen Kind und lag im Krankenhaus, als ihr Partner zuhause deren Tochter im Badezimmer missbrauchte. Nachdem er dazu auch noch gewalttätig gegenüber seiner Lebensgefährtin geworden war, sei das Mädchen vorübergehend aus der Familie genommen worden.

Missbrauchtes Mädchen konnte sich niemandem anvertrauen

„Leider konnte sie sich in dieser Zeit niemandem anvertrauen“, sprach der Vorsitzende Richter über das, was danach geschah: Das Mädchen kam zurück in die Wohnung von Mutter und Stiefvater, der Missbrauch ging weiter. Anfangs habe das Mädchen noch vergeblich versucht, den Angeklagten wegzustoßen.

Aus Sicht der Kammer habe der 36-Jährige rücksichtslos seine sexuellen Triebe ausgelebt und die Jugendliche später auch noch dazu gedrängt, sich die Pille verschreiben zu lassen, um ungeschützten Geschlechtsverkehr mit ihr haben zu können. Die Staatsanwaltschaft warf dem Haaner bis zum 14. Lebensjahr des Mädchens weitere 142 schwere Missbrauchstaten vor, in allen Fällen soll der Beischlaf vollzogen worden sein. Auch danach hatte es noch Geschlechtsverkehr zwischen Täter und Opfer gegeben. Der allerdings musste vom Gericht als „einvernehmlich“ angesehen werden, weil die mittlerweile Vierzehnjährige und der Angeklagte eine „Beziehung“ geführt hätten und das Mädchen einverstanden gewesen sein soll mit den sexuellen Handlungen.

Einen sexuellen Übergriff hatte der Angeklagte gefilmt, auch Fotos soll es gegeben haben. Die ihm vorgeworfenen Taten hatte der Mann eingeräumt, der 17-Jährigen hatte er damit eine belastende Zeugenaussage erspart. Vor zwei Jahren war die junge Frau noch vom Angeklagten schwanger geworden, das Kind lebt in einer Pflegefamilie.

Offenbar hatte sich der Mann hineingesteigert in die Vorstellung, mit seinem Opfer eine Liebesbeziehung zu führen. Mehrfach hatte er der Jugendlichen aus dem Gefängnis geschrieben und sie darum gebeten, über den Zeitpunkt des „ersten Mals“ zu lügen oder wenigstens zu behaupten, sie sei schon 14 gewesen.

„Mit Liebe hat das absolut nichts zu tun, allenfalls mit Abhängigkeit“, fand der Vorsitzende klare Worte in Richtung des Angeklagten. Er habe das Nähebedürfnis des Mädchens ausgenutzt – vor allem auch, nachdem dessen leiblicher Vater gestorben sei. Der damals Vierzehnjährigen habe er zynischerweise auch noch eine SMS geschrieben, um sich für die vergangenen „wunderbaren sechs Jahre zu bedanken“. Es sei dem Angeklagten anzulasten, dass nun viele Menschen zeitlebens gezeichnet seien: Das Opfer, dessen Mutter und die Kinder, die er mit beiden gezeugt habe.