Anwohner der Hoffeldstraße klagen nicht

Nach anwaltlicher Beratung haben sich die Bürger entschieden, doch keine Musterklage gegen Gebührenbescheide für die Straßenerneuerung zu führen.

Die Hoffeldstraße vor der Sanierung.

Foto: Thome, Dirk (dth)

Hilden. Rat, Verwaltung und Bürger sind nicht immer einer Meinung. Häufig wird gestritten. Das gehört zu einem demokratischen Gemeinwesen dazu. Was sich jedoch in den vergangenen sieben Jahren an der Hoffeldstraße abgespielt hat, ist ohne Beispiel in Hilden.

Es ging um viel Geld. Die Eigentümer sollten sich mit rund 584 000 Euro an der Erneuerung der Hoffeldstraße beteiligen, zwischen 780 und 19 000 Euro im Einzelfall. Rat und Verwaltung beriefen sich dabei auf geltendes Recht. Die Anwohner hielten eine Reparatur der Straße für ausreichend — dann hätten sie sich nicht an den Kosten beteiligen müssen.

Gutachten, Gegengutachten, Überprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt Monheim, Runder Tisch mit unabhängigen Moderator. Nichts und niemand konnte den Streit schlichten. Am Ende blieb nur eine Lösung: ein Richterspruch in einer Musterklage. Dazu wird es nicht kommen. Denn es fand sich am Ende doch kein Anwohner, der die Musterklage durchfechten wollte. „Wir haben uns nach anwaltlicher Beratung entschieden, nicht zu klagen — wegen schlechter Aussicht auf Erfolg“, erläutert Viola Schröder vom Vorstand der Interessengemeinschaft Hoffeldstraße, die etwa 70 betroffene Grundstückseigentümer vertrat.

„Die Musterklage hat sich erledigt“, bestätigt Andreas Trapp, Leiter des Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamtes. Bürgermeisterin Birgit Alkenings ist froh, „dass dieses Kapitel endlich abgeschlossen ist“. Was hat die Verwaltungschefin aus dem Fall gelernt? „Dass die nachmalige Herstellung von Straßen sehr schwierig ist.“

Beim Großteil der Straßen mit Sanierungsrückstand müssen sich Grundstückseigentümer nach dem Kommunalabgabengesetz beziehungsweise Baugesetzbuch an der Finanzierung beteiligen, erläutert Baudezernentin Rita Hoff. „Das bedeutet für uns einen hohen bürokratischen Aufwand.“ Will sagen: Die Gebührenbescheide müssen korrekt und gerichtsfest sein. Das Tiefbauamt schlage stets die „wirtschaftlichste Lösung“ vor, erläutert dessen Leiter Harald Mittmann dabei den springenden Punkt für die Anwohner: „Das ist nicht die billigste.“

„Wir beteiligen die Bürger an solchen Projekten sehr frühzeitig“, betont die Bürgermeisterin: „Wenn es dann losgeht, gibt es trotzdem häufig Aufregung, weil die Bürger die Informationen offenbar nicht mitbekommen haben.“

An der Hoffeldstraße habe die Stadt „die Bürger ausreichend informiert. In vielen Runden ist versucht worden, eine Einigung zu erzielen. Als das nicht gelang, konnte am Ende nur noch eine Entweder-Oder-Entscheidung stehen.