Anwohnerparken funktioniert nicht richtig
Ernst Kalversberg ist sachkundiger Bürger und kritisiert die Vergabepraxis der Stadt.
Hilden. Die in Hilden ausgewiesenen Anwohnerparkzonen sorgen regelmäßig für Aufregung. Auch der sachkundige Bürger Ernst Kalversberg ist sauer: „Tatsache ist, dass die jetzt existierenden Bewohnerparkzonen vor zwei Jahrzehnten (1997) eingerichtet wurden. Seitdem gab es viele Änderungen im Verkehrsrecht (StVO-Novelle) und Hilden hat sich weiterentwickelt. Dieser Weiterentwicklung nicht Rechnung zu tragen und die vorhandenen Bewohnerparkplätze ergebnisoffen auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls neue einzurichten, ist schlicht Arbeitsverweigerung der Verwaltung.“
Kalversberg kritisiert im Wesentlichen drei Parkzonen: „In der Bewohnerparkzone VII (Teile von Pungshausstraße und Kilvertzheide) sind 55 Parkplätze für Bewohnerparken reserviert, ausgestellt (tatsächlicher Bedarf) wurden aber nur 28 Bewohnerparkausweise. Dadurch können mindestens 27 Parkplätze nicht genutzt werden und sind permanent frei, stehen also niemanden zur Verfügung.“ Lutz Groll, Sachgebietsleiter Stadtplanung, erklärt das so: „Alle 55 öffentlichen Parkplätze in diesem Bereich sind Teil einer Bewohnerparkzone; allerdings nur von Montag bis Freitag von 8-14 Uhr. Ansonsten handelt es sich um normale öffentliche Parkplätze. Die geringe Zahl der ausgestellten Bewohnerparkausweise lässt zudem darauf schließen, dass ein eklatanter Mangel an privaten Stellplätzen nicht besteht.“ Die Parkzone sei eingerichtet worden, um Parksuchverkehr (unter anderem ausgelöst durch Städtisches Schulzentrum, Berufskolleg, Grundschule und Hildorado) aus den Straßen herauszuhalten. Der sachkundige Bürger hält es für rechtswidrig, dass in der Bewohnerparkzone VI (Neustraße teilweise Itterstraße/Wehrstraße) von 72 Stellplätzen gesamt 51 für Bewohner reserviert sind.
„Also sind ganztägig mehr als 70 Prozent der Stellplätze für Bewohner reserviert. Zwischen 9 und 18 Uhr dürfen es nach der StVO-Novelle aber nur 50 Prozent maximal sein.“ Groll widerspricht: In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu STVO gebe es für kleinräumige Bereiche mit Wohnbebauung Ausnahmeregelungen. „Die Bewohnerparkzone VI wurde aufgrund des Besucherverkehrs der Stadthalle eingerichtet.
Dazu kommt, dass in diesem Bereich deutlich weniger private Stellplatzanlagen vorhanden sind als etwa im nördlich angrenzenden Bahnhofsviertel. Diese Aspekte zusammengefasst haben zu der jetzigen Ausgestaltung der Bewohnerparkzone VI geführt. Sie entspricht aus Sicht der Verwaltung den rechtlichen Rahmenbedingungen.“ In der Bewohnerparkzone III (Südseite Berliner Straße/ Bismarckstraße) wurden je Bewohnerparkplatz etwa fünf Bewohnerparkausweise ausgestellt. „Der ADAC empfiehlt hier als Faustregel nicht mehr eine 1,5 Bewohnerparkausweise je tatsächlich vorhandenen Parkplätzen“, moniert Kalversberg. Groll kontert, dass neben den „sieben reinen Bewohnerparkplätzen auch noch 11 Plätze in einer Mischform ausgewiesen (Parkscheinautomat/ Bewohnerparken) sind.
Dementsprechend stehen insgesamt 18 Plätze zur Verfügung (Verhältnis 1 Parkplatz zu 1,8 Ausweisen).“
Kalversberg hat seine Einwände an den ADAC geschickt und erhofft sich von diesem Rechtsbeistand. Der hat ihm bereits mitgeteilt, dass er grundsätzlich verpflichtet ist, sich an die Vorgaben der Stadt zu halten. Andernfalls riskiere er Knöllchen.