Auf der Liebigstraße dürfen Radler auf dem Bürgersteig fahren
Auch Radfahrer stehen an der Abbiegung im Stau.
Hilden. Die Liebigstraße ist die einzige Ein- und Ausfahrt für das Gewerbegebiet Hilden-Südwest. An der Einmündung auf die Düsseldorfer Straße staut sich häufig der Verkehr — auch weil Linksabbieger aus dem Gewerbegebiet Richtung Benrath es sehr schwer haben, bei dichtem Verkehr auf die Düsseldorfer Straße einzuschwenken.
Dies wiederum führt dazu, dass auch Rechtsabbieger Richtung Innenstadt im Stau stehen, weil sie an den Linksabbiegern nicht vorbei kommen. Die CDU-Fraktion hatte die Verwaltung deshalb gebeten zu prüfen, ob der Radschutzstreifen auf der Liebigstraße nicht entfernt werden kann, um auf diese Weise mehr Aufstellfläche für den Verkehr zu erhalten.
Entfällt der Schutzstreifen, könnten sich Lastwagen und Autos zum Links- und Rechtsabbiegen nebeneinander auf einer Länge von 57 Metern (bislang 38 Meter) aufstellen, erläutert Tiefbauamtsleiter Harald Mittmann: „Diese Länge reicht für vier hintereinander aufgestellte Lkw in Fahrtrichtung Düsseldorf, bevor sich kein Pkw in Richtung Innenstadt mehr daneben aufstellen kann.“ Der Radfahrschutzstreifen darf überfahren und müsse daher nicht entfernt werden. Um die Radfahrer zu schützen, dürfen sie zusätzlich den Bürgersteig nutzen. Er ist mit zwei Metern laut Straßenverkehrsordnung breit genug für einen gemeinsamen Fuß- und Radweg. Zudem seien auf der Liebigstraße nur wenig Fußgänger unterwegs. „Wir sind mit dieser Lösung einverstanden“, sagte Norbert Schreier (CDU). Er und die SPD wünschen sich noch ein Schild „Kreuzung bei Stau freihalten“ an der Ecke Düsseldorfer Straße/Liebigstraße. „Wir kümmern uns“, sagte Mittmann zu: „Das Schild muss aber Straßen NRW aufstellen.“ Und das könne dauern. cis