Ausbau Polnische Mütze: Gericht lehnt Eilantrag ab

Ein Formfehler verhindert den Antrag der Haaner Linken zum Ausbau Polnische Mütze.

Haan. Aus formalen Gründen hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf den von der Fraktion Die Linke im Haaner Stadtrat gestellten Eilantrag abgelehnt. Peter Schniewind, Fraktionsgeschäftsführer, teilte am Dienstag mit, dass sich das Gericht zur Frage der Rechtswidrigkeit der Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land einerseits, vertreten durch den Landesbetrieb Straßen, und der Stadt Haan zum Ausbau der Kreuzung Polnische Mütze am Dienstag nicht geäußert hat.

Zur formalen Ablehnung des Antrags führt das Verwaltungsgericht laut Schniewind aus, dass die „Rechtsverletzung erst nach Abschluss der Vereinbarung und nicht bereits der zur Abstimmung gestellten Abschlussermächtigung eintritt“. Peter Schniewind: „Anders gesagt, erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, kann man klagen.“