Dauerstreit um Abwahl von Beigeordneter Formella Aufsichtsbeschwerde gegen Warnecke

Haan. · Im Fall Formella gibt es jetzt auch dienstrechtliche Vorwürfe gegen die Bürgermeisterin.

Er muss über die eingegangene Fachaufsichtsbeschwerde gegen Bettina Warnecke entscheiden: Landrat Thomas Hendele – hier beim Antrittsbesuch der Haaner Bürgermeisterin.

Foto: Kreis Mettmann

Das von der Stadt Haan gegen die ehemalige Erste Beigeordnete Dagmar Formella angestrengte Disziplinarverfahren ruht zurzeit. Solange, bis die Staatsanwaltschaft Wuppertal ihre Ermittlungen zu dem angeblichen Fall von Vorteilsnahme abgeschlossen hat, wird gewartet. Wobei selbst eine Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen nicht zwangsläufig bedeutet, dass die Stadt keine weiteren disziplinarischen Maßnahmen gegen ihre ehemalige Wahlbeamtin ergreifen darf. Denn rein rechtlich sind beide Verfahren streng voneinander getrennt.

 Fachaufsichtsbeschwerde wurde beim Landrat eingereicht

Formella steht also nach wie vor im Fokus kommunaler Ermittlungen – doch auch gegen Bürgermeisterin Bettina Warnecke sollen mittlerweile Aufsichtsbeschwerden eingelegt worden sein. Einer der Antragsteller betonte auf Anfrage, er habe eine Fachaufsichtsbeschwerde bei Landrat Thomas Hendele eingereicht, deren Eingang dieser auch bestätigt habe.

Der Antragsteller betont, er sei „seit Monaten zutiefst erschrocken und entsetzt über das Demokratieverständnis“ mancher Vertreter von Politik und Verwaltung im Fall Formella. Sowohl Stadtrat als auch Verwaltung versuchten, überall mitzumischen: „Und das im Jahr, wo unser Grundgesetz 70 Jahre alt geworden ist..“ Den Gesetzestext möge der ein oder andere ja gelesen haben, doch den Sinn dahinter habe manch ein Rats- und Verwaltungsmitglied „nicht wirklich verstanden.“

Landrat Thomas Hendele hat dem Antragsteller bereits vor einigen Wochen den Eingang von dessen Beschwerde über die Bürgermeisterin bestätigt und ihm ein Aktenzeichen mitgeteilt. Darin erläutert er auch die Problematik, „dass für die Hauptverwaltungsbeamten einer Gemeinde die Rechtsordnung keinen Dienstvorgesetzten vorsieht“. So werde die Bürgermeisterin gemäß Paragraf 65 der Gemeindeordnung NRW direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. „Damit steht dem demokratisch legitimierten Rat eine gleichberechtigte demokratisch legitimierte Kraft gegenüber.“ Um dieses gewollte Gleichgewicht nicht zu stören, sei auch der Rat keineswegs Dienstvorgesetzter der Bürgermeisterin, betont Hendele weiter: „Insoweit gibt es keine Instanz, die die Dienstaufsicht über die Bürgermeisterin wahrnimmt.“

Anfang Mai hatte der Haaner Stadtrat die langjährige Erste Beigeordnete Dagmar Formella, die seit 45 Jahren in der Verwaltung arbeitet, mit sofortiger Wirkung ihres Postens enthoben. Das Ergebnis wies am Ende acht Gegenstimmen und eine Enthaltung aus, sodass die 29 Ja-Stimmen die benötigte Zwei-Drittel-Mehrheit sogar übertrafen. Als Begründung wurde „Vertrauensverlust“ angegeben. Mit den strafrechtlichen Ermittlungen, so begründeten vor allem SPD und CDU, habe das aber nichts zu tun. Die zeitliche Nähe der Entscheidung liege einzig daran, dass man die Stadt handlungsfähig halten wolle. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen angeblicher Vorteilsnahme gegen Formella, doch knapp neun Monate nach Beginn der Untersuchung ist eine Anklage noch immer nicht erfolgt.

Verwaltungsgericht nahm Suspendierung Formellas zurück

Die Stadt hatte Formella im Zuge ihres Disziplinarverfahrens zunächst suspendiert und die Bezüge gekürzt. Dies wurde vom Verwaltungsgericht nach einem Eilantrag zurückgewiesen. Die Begründung offenbarte einige Kritik am Verhalten der Rathausspitze. Gleichwohl steht auch in diesem Fall ein endgültiger Beschluss noch aus. Der Haaner Antragsteller greift Kritik der Verwaltungsrichter auf. Er möchte zudem gerne grundsätzlich geklärt haben, ob Formellas Abwahl ein abgekartetes Spiel zwischen Stadtspitze und Politik gewesen sei.

Einen Punkt hat der Landrat in seinem Schreiben bereit deutlich gemacht: „Das Handeln einer Bürgermeisterin unterliegt der staatlichen Rechtsaufsicht.“ Insofern sei er tatsächlich für die Prüfung der Frage zuständig, ob der Verdacht eines Dienstvergehens bestehe.

Das dürfte aber auch schon alles gewesen sein, was der Haaner über den Fortgang seiner Beschwerde erfahren wird. Denn die bezieht sich auf eine dienstrechtliche Angelegenheit (Disziplinarverfahren gegen die ehemalige Erste Beigeordnete). Und das hat Auswirkungen.  „Aufgrund des grundsätzlich vertraulichen und schutzwürdigen Charakters solcher Angelegenheiten“, schreibt der Landrat abschließend an   Bürgermeisterin Bettina Warnecke, „kann ich Ihnen nach der Bestätigung des Eingangs ihres Schreibens keine weitergehenden Informationen zukommen lassen“.