Denkmalschutz gegen den Willen der Hausbesitzer
Der Stadtrat stuft das Gebäude Berliner Straße 10 als Denkmal ein.
Hilden. Der Stadtrat hat gegen den Willen der Eigentümer das Gebäude Berliner Straße 10 unter Denkmalschutz gestellt. Jetzt meldet sich die Eigentümergemeinschaft Hertwig und Kirchner zu Wort. Sie haben 1986 im Rahmen eines Umlegungsverfahrens das Grundstück Heiligenstraße 16 gegen das Grundstück Berliner Straße 8-10 getauscht. „Wir hätten von der Umlegung Abstand genommen, wenn uns bekannt gewesen wäre, dass hier ein Denkmal übernommen werden müsste“, sagt Heinrich Peter Hertwig.
Sie hätten an den Gebäuden Berliner Straße 8 und 10 umfangreiche Erneuerungen vornehmen müssen. Schon deshalb habe das Haus Nr. 10 für sie keinen Denkmalwert mehr. Sie hätten als Eigentümer ausschließlich mit Karin Herzfeld, Vertreterin der Unteren Denkmalbehörde, verhandelt. „Wir haben vorgeschlagen, das Areal von einem Bauträger mit möglichst vielen Wohnungen bebauen zu lassen“, erläutert Hertwig: „Das Gebäude Berliner Straße 10 (jetzt Denkmal) sollte stehen bleiben und integriert werden, das Hinterhaus (jetzt auch Denkmal) sollte abgerissen werden.“
Das sei ein Vorschlag von Andreas Trapp gewesen, Leiter des Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamtes und in Personalunion auch Sachgebietsleiter Bauaufsicht. Trapp hat inzwischen gekündigt. „Aus unseren Mitteln können wir das Haus Berliner Straße 10 als Denkmal nicht erhalten“, sagt Hertwig: „Wir stehen in Verkaufsverhandlungen. Wenn die platzen, müssen wir klagen.“ Beide Grundstücke liegen baurechtlich in einem „Kerngebiet“. Dort können nicht nur Wohnungen gebaut werden, es muss auch Gewerbe entstehen. „Dafür sehen wir keine Möglichkeit“, so Hertwig: „Die Berliner Straße 8-10 ist keine Lauflage.“ Ludger Reffgen, Fraktionsvorsitzender der Bürgeraktion, begrüßt es sehr, dass sich die Eigentümer öffentlich zu Wort gemeldet haben.
Die Bürgermeisterin habe in der Ratssitzung mit Hinweis auf Vertraulichkeit und in Anwesenheit des Eigentümers eine Chance zur Verständigung vertan. Die Eigentümer hätten das Grundstück Berliner Straße 10 vor Jahren im Rahmen der Zuteilungsregelung eines Umlegungsverfahrens erhalten. „Der Denkmalaspekt blieb damals bei der Bewertung unberücksichtigt“, stellt Reffgen fest: „Die Bürgermeisterin versucht, den Zusammenhang des Sachverhalts unter den Teppich zu kehren und die daraus erwachsende moralische Verpflichtung für die Stadt auszublenden.“ Es könne nicht vernünftig sein, die Stadt auf diesem Wege in einen Rechtsstreit zu manövrieren — schon gar, wenn beide Seiten, Stadt und Eigentümer, noch schriftlich Verhandlungsbereitschaft erklären.
Reffgen: „Deshalb habe ich in der Ratssitzung auf die noch nicht ausgeschöpften Einigungsspielräume verwiesen, und beantragt, die Verwaltung möge noch einmal nachverhandeln.“ Der Antrag sei jedoch am Widerspruch der Verwaltung und an der Mehrheit von SPD, CDU und Grünen gescheitert. Reffgen bedauert diese Entwicklung: „Schade, dem Denkmalschutz in Hilden wäre mehr gedient, wenn mit einem Kompromiss das Gebäude Berliner Straße 10 erhalten bliebe, anstatt mit einem Rechtsstreit den Erhalt des gesamten Anwesens mit Haupt- und Hintergebäude in Frage zu stellen.“ cis