E-Scooter in Bussen mit Einschränkung erlaubt

Die Lenker der Gefährte müssen aber auf die Eignung des Scooters für die Mitfahrt achten.

Foto: Raupold

Hilden/Haan. Vor zwei Jahren war das Entsetzen bei den Besitzern von E-Scootern groß. Aus Sicherheitsgründen haben die Beförderungsunternehmen damals entschieden, dass die Elektro-Gefährte nicht mehr in Bussen mitgenommen werden dürfen. Jetzt ist eine bundesweite Regelung in Kraft getreten, die die Beförderung von bestimmten E-Scootern in öffentlichen Linienbussen wieder ermöglicht. Das teilt die Staatskanzlei NRW mit. Für die Fahrer eines E-Scooters heißt das aber nicht, dass sie ab sofort wieder problemlos in einen Linienbus steigen können. Denn an den neuen Erlass sind viele Bedingungen geknüpft: Von der Mitnahmepflicht sind so etwa Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen G betroffen und diejenigen, die den Scooter von der Krankenkasse verschrieben bekommen haben.

Darüber hinaus müssen auch die Elektro-Fahrzeuge und Linienbusse einige Kriterien erfüllen. Die Busse brauchen beispielsweise ausreichend Platz und einen mindestens 28 Zentimeter überstehenden Haltebügel. E-Scooter dürfen eine Gesamtlänge von 1,2 Meter haben, höchstens 300 Kilogramm Gesamtgewicht haben und müssen über eine zusätzliche Feststellbremse verfügen. Darüber hinaus sollen sie für die Rückwärtseinfahrt in den Bus geeignet sein und bestimmte Beschleunigungskräfte aushalten. Diese Eignung des E-Scooters muss vom Hersteller in der Bedienungsanleitung vermerkt sein. Eine gut sichtbare Plakette weist dies nach. Doch: „Derzeit gibt es meines Wissens nach keinen E-Scooter auf dem Markt, der all diese Anforderungen erfüllt“, sagt Georg Schumacher, Sprecher der Rheinbahn.

Bereits vor zwei Jahren, als das E-Scooter-Verbot in Kraft ging, teilten die Hersteller der Gefährte die Sicherheitsbedenken. In den Bedienungsanleitungen warnten sie selbst ausdrücklich davor, E-Scooter in anderen Fahrzeugen zu transportieren. Doch landesweit hatten Behindertenverbände die Verkehrsbetriebe kritisiert. Der Landesbehindertenbeirat verfasste eine Resolution. Auch in Haan gab es Unmut: Der dortige Behindertenbeirat brachte vor zwei Jahren den Fall eines Betroffenen an die Öffentlichkeit. Doch auch er konnte damals nichts ausrichten.

Den aktuellen Erlass wertet Gabi Bongard, eine der drei Behindertenbeauftragten der Stadt Haan, nun als „Ansatz, aber noch ausbaufähig“. Denn es gibt immer noch Einschränkungen. Dazu Georg Schumacher, Sprecher der Rheinbahn: „In Bahnen sind E-Scooter künftig erlaubt, in Bussen nicht.“ Der Grund: „Busse bremsen knackiger als Bahnen.“ Schumacher gibt außerdem zu bedenken, dass auch eine Umsetzung gefunden werden müsse, damit der Fahrer auf einen Blick die Eignung des E-Scooters erkennen könne. „Man kann dem Fahrer schließlich nicht die komplette Bedienungsanleitung in die Hand geben“ , sagt er.

Weiter heißt es in dem Erlass, dass die Fahrer von E-Scootern selbstständig rückwärts in den Bus einfahren und die ordnungsgemäße Aufstellung an der Anlehnfläche bewerkstelligen können müssen. Doch „rückwärts eine Rampe hochzufahren, die kaum breiter ist als das Gefährt selbst, braucht sehr viel Geschick“, sagt Schumacher. Für den Nutzer eines E-Scooters und seine Umgebung sei das Risiko aus Sicht der Rheinbahn daher einfach zu groß. Schumacher: „Also müssen wir erst mal abwarten.“

Das sieht Hermann Nagel, zweiter Vorsitzender des Hildener Behindertenbeirates, anders. „Wir sehen die Verkehrsunternehmen in der Pflicht, die Probleme zu lösen — und das schnellstens.“ NRW-Minister Michael Groschek sieht hingegen beide — Hersteller und Verkehrsbetriebe — in der Verantwortung. „Die Hersteller können ihre Scooter entsprechen konzipieren.