Eine Schablone hilft Blinden beim Wählen
Sehbehinderte ertasten auf dem Wahlzettel die Position, wo sie ihre Kreuzchen setzen wollen.
Kreis Mettmann. Wer gehbehindert ist oder an einen Rollstuhl gebunden und trotzdem ein Wahllokal aufsuchen möchte, ist darauf angewiesen, barrierefrei zur Wahlkabine kommen zu können. Das ist oft nicht möglich, da die Wahllokale auch in älteren Gebäuden untergebracht sind. Dennoch haben Rollstuhlfahrer die Möglichkeit, ein Wahllokal aufzusuchen. Dazu sollten sie sich bei ihrer Kommune erkundigen, welche Wahllokale barrierefrei sind. „Da muss man sich in seiner Kommune aktiv erkundigen“, rät Tamara Ströter, Vorsitzende des Blinden- und Sehbehindertenvereins für den Kreis Mettmann.
Für blinde- und sehbehinderte Menschen ist der Gang zur Wahlurne eine kleine Herausforderung. Denn sie sind auf eine Schablone angewiesen, mit deren Hilfe sie ihr Kreuz an der richtigen Stelle machen können. Die Blinden- und Sehbehindertenvereine verteilen hierfür Wahlhilfe-Sets. „Am Wahlzettel ist die rechte Ecke abgeschnitten“, erzählt Tamara Ströter. So kann der Wähler erkennen, wie er den Wahlzettel in die Schablone einlegen kann. Die Schablone hat die Form einer Mappe und ist mit Blindenschrift versehen. „Außerdem liegt eine CD dabei“, sagt Ströter. Auf dieser CD sind die Kandidaten der jeweiligen Wahlkreise gespeichert. „So kann man sich anhören, wer für den Wahlkreis zur Wahl steht.“ Ohne diese CD ist eine Stimmabgabe kaum möglich. „Spontan im Wahllokal geht es nicht“, betont Ströter. „Man muss vorher die CD gehört haben.“
Außerdem ist darauf zu achten, die Schablone nach der Wahl auf keinen Fall in der Wahlkabine liegen zu lassen. „Die Schrift drückt sich durch und auf der Schablone ist zu sehen, wo das Kreuz gemacht wurde“, erklärt die Vorsitzende des Blindenvereins. Wer also möchte, dass seine Wahl geheim bleibt, sollte die Schablone mitnehmen und vernichten.
Und wer es ganz entspannt haben möchte, der kann seine Stimme per Briefwahl abgeben. „Ich bevorzuge die Briefwahl“, verrät Tamara Ströter. „Da habe ich keine Hektik.“ Die Wahlhilfe-Sets werden vom „Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband“ hergestellt, vom Bund finanziert und von der Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenvereine in NRW kostenlos weitergegeben. „Unsere Mitglieder bekommen sie zugeschickt“, sagt Ströter, „die Nichtmitglieder können sie gerne anfordern.“
Wenn es ein blinder oder sehbehinderter Mensch nun gar nicht mehr schafft, an eine Schablone heranzukommen, so kann er im Wahllokal auch einen der Wahlhelfer ansprechen. „Die dürfen mit in die Kabine und dürfen helfen“, weiß Ströter, „und sie sind zum Schweigen verpflichtet.“ Es muss also niemand auf sein Wahlrecht verzichten.
Wähler, die ein Wahlset anfordern möchten, können dies tun über die bundesweite Hotline (Telefon 01805/666456) oder bei Tamara Ströter vom Blinden- und Sehbehindertenverein für den Kreis Mettmann (Telefon 02051/605898).