Ex-Mitarbeiter des Ordnungsamts Hilden verspielt eine Million Euro
Am Freitag begann der Prozess gegen einen früheren Mitarbeiter der Stadt Hilden wegen Untreue.
Hilden/Düsseldorf. Mit zeitweise tränenerstickter Stimme hat ein Ex-Mitarbeiter des Ordnungsamts Hilden am Freitag dem Landgericht geschildert, warum er seinen Dienstherrn sowie etliche Gastwirte und Spielhallenbetreiber um insgesamt rund eine Million betrogen habe. Der 58-Jährige hat demnach als Sachgebietsleiter fünf Jahre lang frei erfundene Fantasie-Gebühren kassiert und tatsächlich fällige Amtsgebühren nicht oder nur teils an die Stadtkasse weiter geleitet.
Zu Prozessbeginn gab er an, er sei spielsüchtig gewesen, auch habe er nach der Vergewaltigung einer seiner Töchter dann durch Online-Wetten die Anwaltskosten beschaffen wollen. Sein Anwalt sah ein „erhebliches Mitverschulden der Stadt“ an der horrenden Schadenssumme. Er fand, in der Verwaltung hätte die Spielsucht seines Mandanten viel früher auffallen müssen: „Aber es gab offensichtlich null Controlling.“ Von 2009 bis 2014 konnte der Familienvater, verantwortlich im Sachgebiet „Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten“, offenbar völlig freihändig schalten und walten.
Und fünf Jahre hat er diese Position laut Geständnis ausgenutzt, hat stets vom Vertrauen profitiert, das in ihn gesetzt wurde — einerseits durch die Stadt, die ihn unbeaufsichtigt machen ließ, andererseits durch Gastwirte und Spielhallenbetreiber, die blindlings seinen Angaben als Amtsperson vertrauten. So erfand er Gebühren, die sofort bar bezahlt wurde, erhöhte Stadtgebühren von 20 Euro schon mal auf 2500 Euro oder riet einem Ehepaar, das ein Lokal eröffnen wollte, lieber eine Spielhalle zu eröffnen — und kassierte allein von jenem Paar dann 130 000 Euro. Eine Konzession für die Spielhalle wurde von der Stadt aber nie erteilt.
Alle ergaunerten Gelder habe er bei Online-Wetten verzockt, manchen Tag bis zu drei Stunden auch während der Dienstzeit im Ordnungsamt am Computer gewettet und die Einsätze stets erhöht. Tränen vergoss er am Freitag auch, als er versicherte: „Es tut mir leid, was ich da gemacht habe!“ Inzwischen habe er den Job verloren, sein Heim verkauft, hat die Beutegelder teils zurückgezahlt und will auch eine Wiedergutmachung an die Stadt leisten.
Für ein derart umfassendes Geständnis hatten ihm die Richter im Vorfeld per Absprache eine Haftstrafe zwischen dreieinhalb und vier Jahren in Aussicht gestellt. Ohne reuiges Geständnis hätten es fünf bis sechs Jahre Haft werden können, hieß es am Freitag. Der Prozess wird am 10. Oktober weiter gehen.