Haan Gericht: Vorläufige Suspendierung war rechtswidrig

Haan. · ANALYSE Die Begründung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf bringt Stadtspitze und Politik in Bedrängnis.

Dagmar Formella wenige Tage, bevor sie ihr Büro räumen musste .

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Sieben Seiten umfasst der Beschluss, den die zweite Landesdisziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf Anfang April zur vorläufigen Dienstenthebung der damaligen Haaner Beigeordneten Dagmar Formella gefasst hat. Seit dieser Woche sind diese Seiten auf der Internet-Plattform „Justiz online“ veröffentlicht.

Zugegeben: Es ist eine Abfolge juristischer Fachbegriffe und Gesetzestexte, die nicht einfach durchzuarbeiten ist. Wer dies jedoch tut, kann eigentlich nur zu einem Schluss kommen: Die Richter haben der Stadt (und den Politikern, die Formella abgewählt haben) einen „Satz heiße Ohren“ verpasst.

Zur Erinnerung: Bürgermeisterin Bettina Warnecke hatte zunächst bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstattet, die seitdem wegen angeblicher Vorteilsnahme gegen die Wahlbeamtin Formella ermittelt. Bisher ist kein Ergebnis bekannt.

Im Gegensatz zu dieser Anzeige, zu der die Verwaltungschefin nach Hinweisen des Rechnungsprüfungsamtes quasi verpflichtet war, bestand zur wenig später erfolgten Dienstenthebung – so legt es die Begründung des Gerichts nahe – allerdings offenbar nicht die geringste Veranlassung. Und vor dem Hintergrund dieses Beschlusses erscheint auch die politische Abwahl Formellas am Ende umso befremdlicher.

Das Verwaltungsgericht hat der Bürgermeisterin klipp und klar eine rechtswidrige Maßnahme (vorläufige Suspendierung) bescheinigt. Dieser Beschluss lag auch den Ratsmitgliedern vor ihrer Abwahlentscheidung vor. Die von der Stadt behaupteten Dienstverfehlungen waren für das Gericht noch nicht einmal im Ansatz erkennbar und beruhten der Begründung zufolge auf bloßen Vermutungen beziehungsweise pauschalen Behauptungen oder (wörtlich) „Spekulationen“. Schlimmer kann man eigentlich kaum abgestraft werden.

Der Zeitpunkt der Abwahl
war moralisch zweifelhaft

Nun zu behaupten, die Abwahl hätte generell nicht erfolgen dürfen, wäre rechtlich falsch. Sie wäre zu jedem Zeitpunkt möglich gewesen. Vor dem Hintergrund der Feststellungen des Verwaltungsgerichts war sie zum jetzigen Zeitpunkt jedoch moralisch zweifelhaft.

Sie dazu auch noch mit dem Argument „Vertrauensverlust“ durchzuziehen, bevor die behaupteten Verfehlungen der Beigeordneten für ein Gericht auch nur im Ansatz erkennbar oder nachvollziehbar sind, wäre allein schon kritikwürdig. Da dieses Gericht der Stadt eine rechtswidrige Maßnahme gegenüber der beschuldigten Person bescheinigt hatte, lässt die Abwahl jegliches Anstandsgefühl vermissen. Und keiner der 29 Politiker, die dafür gestimmt haben, kann guten Gewissens behaupten, nichts von all dem gewusst zu haben.