Feuerwehr braucht fünf neue Stellen

Der aktuelle Bedarfsplan erfordert weitere Mittel.

Foto: Peter Fichte

In der vergangenen Ratssitzung warf das Thema seine Schatten voraus: Jenseits der offiziellen Tagesordnungspunkte wurde bereits der Brandschutzbedarfsplan erwähnt, der erstmals am Donnerstag, 19. Februar, vom Ausschuss für Bau, Vergabe, Feuerschutz und Ordnungsangelegenheiten behandelt wird. Wichtige Botschaft des 89 Seiten umfassenden Werks: Um weiterhin rechtzeitig am Einsatzort zu sein, braucht die Feuerwehr zwischen vier und fünf weitere Stellen.

Das schreibt der Haaner Feuerwehrchef Carsten Schlipköter. Das Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz für Nordrhein-Westfalen verpflichtet seit 1998 alle Kommunen, einen Brandschutzbedarfsplan aufzustellen und fortzuschreiben. Ziel des Brandschutzbedarfsplans ist die Festlegung der personellen und materiellen Ausstattung der Feuerwehr. Als Grundlage dient das landesweit anerkannte Schutzziel. Es legt fest, wie viel Personal in einer vorgegeben Zeit vor Ort eintreffen muss, um Menschen retten und Brände bekämpfen zu können.

In Haan werden die Schutzziele durch ehrenamtliche Kräfte der Löschzüge sowie die hauptamtliche Wache sichergestellt. Ziel: Die ersten Einsatzkräfte müssen innerhalb von acht Minuten am Unglücksort sein. Problem: Die Mehrzahl der aktuell 103 Feuerwehrleute gehört der Freiwilligen Feuerwehr an.

Nur 37 sind hauptamtlich beschäftigt. Die Zahl der tagsüber verfügbaren Freiwilligen schrumpft jedoch aus vielerlei Gründen. Zudem erschwert die EU-Arbeitsrichtlinie, der zufolge in beiden Bereichen Bereitschaftszeit als Arbeitszeit angerechnet werden muss, die Besetzung der nötigen Dienste, da es ein Arbeitszeitlimit gibt.

Ein Teil der neuen Kräfte wäre im städtischen Haushalt kostenneutral, da sie sich über die Rettungsdienstgebühren tragen, erläutert Schlipköter. Zwei bis drei jedoch sind bislang nicht gegenfinanziert.

Das setzt Politik und Verwaltung zusätzlich unter Druck, denn statt zu schrumpfen, steigen die Kosten fürs städtische Personal. Und: Der im Brandschutzbedarfsplan angesetzte Personalbedarf ist nicht verhandelbar.

Muss also der Personaletat gekürzt werden, und das ist erklärtes Ziel des Rates, dann jetzt in noch stärkerem Maße als zuvor. Die Fraktionen verabschieden sich von der Vorstellung, dass dies mittels einer Pauschale geschehen kann.